Wir vertreten Autoverkäufer und Autokäufer…

slant-separator

Als Schwerpunktkanzlei des Kfz-Gewerbes vertreten wir sowohl gewerbliche Autohändler als auch private Endkunden oder private Verkäufer.

Über die Jahre haben wir zahlreiche unberechtigte Rücktrittsbegehren (“Kaufreue”) für Händler abgewehrt, aber auch vielen Endkunden dazu verholfen, ihr mangelhaftes Auto zurückzugeben. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Kfz-Verkauf und Autokauf.

testimonial-about-2

Vertrauen

Fachkompetenz, gutes Preis-Leistungsverhältnis, ehrliche Beratung, zielstrebiges Arbeiten. Das sind alles Punkte die Vertrauen schaffen beim Mandanten. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben

Mandant M.P. (Autohändler)

Besteht ein wirksamer Autokaufvertrag?

slant-separator

Wir beraten zunächst bei der Frage, ob ein Autokaufvertrag wirksam vorliegt. Typische Gründe für eine fehlende Wirksamkeit des Vertrages sind Fehler beim Vertragsschluss, Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz, Widerrufsbelehrung bei der Finanzierung des Autokaufs oder Anfechtungen wegen Irrtümern oder Täuschung.

Spezielle Kenntnisse über die Gepflogenheit des Autohandels und ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interesse eines Autohauses sind hier unerlässlich.

Sollte bereits kein wirksamer Kaufvertrag vorliegen, lassen sich viele Folgeprobleme unkompliziert vermeiden.

Nein, der Vertrag kann auch formfrei, zB mündlich, geschlossen werden, auch wenn das unüblich ist.

Ja, ein wirksamer Kaufvertrag über ein Auto kann auch über WhatsApp, E-Mail oder eBay-Kleinanzeigen zustande gekommen, wenn beide Parteien sich einig sind.

Wenn der Verkäufer Unternehmer ist und der Vertrag lediglich Online oder per Telefon geschlossen wird oder der Kaufpreis finanziert wird (und der Verkäufer die Bank vermittelt hat), kann ein Widerruf nach Verbraucherschutzrecht in Betracht kommen.
Eine verbindliche Bestellung ist branchenüblich und stellt ein Angebot des Käufers dar, den PKW zu kaufen. Wenn die Bestellung vom Händler angenommen wird, kann ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen.

Welche Rechte und Pflichten bestehen beim Autokauf?

slant-separator

Wir setzen Ihre Rechte aus dem Autokaufvertrag durch oder wehren unberechtigte Verlangen ab.

Der Autokäufer hat folgende Möglichkeiten, wenn ein Sachmangel vorliegt:

Hier kann der Käufer Nachbesserung in Form der Reparatur verlangen, bei einem Neuwagen auch Neulieferung eines anderen Fahrzeuges.
Der Käufer kann nach erfolgloser Nacherfüllung den Kaufpreis nachträglich mindern, wenn eine merkantile Wertminderung vorliegt.

Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Händler nicht nachbessert. Im Ergebnis heißt Rücktritt: Kaufpreis zurück gegen Rückgabe des PKW.

Dem Käufer steht die Möglichkeit offen, Schadensersatz zu verlangen. Hierunter fällt z.B. der Schaden für den Nutzungsausfall, wenn das Auto nicht nutzbar war.

Sollte ein widerruflicher Verbrauchervertrag vorliegen (z.B. Fernabsatz oder Finanzierung) kann der Käufer den Vertrag auch widerrufen, wenn die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Auto uvoz iz Njemacke u Hrvatsku: Povrat PDV kaucije

Kompetenz.

Der Streitfall wurde sehr schnell gelöst! Jederzeit wende ich mich gerne wieder an diesen kompetenten Ansprechpartner.

Mandant R.F. (Privatkäufer)

Unsere Tätigkeitsfelder im Kfz-Sektor

slant-separator

Im Kfz-Sektor sind wir auf vielen Gebieten tätig, die spezielles Know-How und langjährige Erfahrung erfordern, um Ihren Ansprüchen gerecht zu werden.

Autokauf

Rechtsfragen des Kaufs und Verkaufs von Automobilen, insbesondere Gewährleistungsrecht.

Fahrzeugfinanzierung

Rechtsfragen der Fahrzeugfinanzierung, insbesondere Darlehensrecht, Widerruf von Finanzierungsverträgen, Abwicklung des Rücktritts gegenüber der Bank.

Fahrzeugleasing

Rechtsfragen des Leasingrechts für Leasingnehmer, Leasinggeber und Lieferanten, insbesondere bei Sachmängel und Streitigkeiten bei der Leasingrückgabe.

Wohnmobilkauf

Rechtsfragen rund um den Kauf von Wohnmobilen, insbesondere Sachmängel wie Wasserschäden, Vornutzung als Mietfahrzeug, Zulassungshindernisse.

Motorradkauf

Rechtsfragen des Kaufs und Verkaufs von Motorrädern, insbesondere Gewährleistungsrecht.

Oldtimer

Rechtsfragen um den Erwerb von Oldtimern, insbesondere Sachmängel beim Kauf, Originalzustand, H-Zulassung.

Werkstatt & Kfz-Service

Rechtsfragen bei Kfz-Reparaturen, Werkvertragsrecht, Forderungsinkasso.

Verkehrsunfälle

Rechtsfragen um die Regulierung von Verkehrsunfällen, also Sachschäden und Personenschäden.

US-Reimporte

Rechtliche Spezialfragen bei US-Reimporten mit “total loss” und “salvage title”, Vermittlerhaftung

Sollten Sie in einem der genannten Gebiete rechtliche Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.