Grundlose Reklamation eines Kunden – wer trägt die Kosten? (LG Neubrandenburg)
Der Fall kommt in der Praxis des Autohandels sehr häufig vor: Ein Kunde reklamiert, mitunter sehr hartnäckig, einen (vermeintlichen) Mangel. Nach Vorstellung des PKW im Autohaus ergibt sich jedoch, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.Im Grundsatz hat der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung ...