Wir vertreten Autoverkäufer und Autokäufer…
Als Schwerpunktkanzlei des Kfz-Gewerbes vertreten wir sowohl gewerbliche Autohändler als auch private Endkunden oder private Verkäufer.
Über die Jahre haben wir zahlreiche unberechtigte Rücktrittsbegehren (“Kaufreue”) für Händler abgewehrt, aber auch vielen Endkunden dazu verholfen, ihr mangelhaftes Auto zurückzugeben. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung im Bereich Kfz-Verkauf und Autokauf.
Besteht ein wirksamer Autokaufvertrag?
Wir beraten zunächst bei der Frage, ob ein Autokaufvertrag wirksam vorliegt. Typische Gründe für eine fehlende Wirksamkeit des Vertrages sind Fehler beim Vertragsschluss, Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz, Widerrufsbelehrung bei der Finanzierung des Autokaufs oder Anfechtungen wegen Irrtümern oder Täuschung.
Spezielle Kenntnisse über die Gepflogenheit des Autohandels und ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interesse eines Autohauses sind hier unerlässlich.
Sollte bereits kein wirksamer Kaufvertrag vorliegen, lassen sich viele Folgeprobleme unkompliziert vermeiden.
Welche Rechte und Pflichten bestehen beim Autokauf?
Wir setzen Ihre Rechte aus dem Autokaufvertrag durch oder wehren unberechtigte Verlangen ab.
Der Autokäufer hat folgende Möglichkeiten, wenn ein Sachmangel vorliegt: