Steiler Auffahrwinkel bei Abschleppfahrzeug ist Sachmangel (OLG München)

2022-12-11T17:21:38+01:0009/06/2016|

OLG München, Endurteil v. 09.06.2016 – 23 U 1201/14. Leitsätze 1. Ein Abschleppfahrzeug eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB, wenn es ohne den Einsatz von Hilfsmitteln nicht dazu ...