Autohändler muss Unerheblichkeit des Mangels beweisen (BGH)
Händler trägt Beweislast für unerheblichen Mangel BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 242/16. Der vorliegende Entscheidung des BGH gebührt erhöhte Aufmerksamkeit. Im vorliegenden Fall leuchtete ein Scheinwerfer dreimal heller als der andere - das Fahrzeug galt daraufhin als verkehrsgefährdend. Die ...