Unverzügliche Rügepflicht beim Leasingvertrag
Bei einem Leasingvertrag für Privatpersonen bzw. Verbraucher sind drei Personen beteiligt: Der Leasinggeber (meist eine Leasing-Bank des Fahrzeugherstellers oder unabhängig). Der Lieferant (Autohaus, bei dem das Fahrzeug erworben wurde) und der Leasingnehmer als Besitzer und Fahrer des Fahrzeugs, im Grunde der ...