Rücktritt bei Audi A3 2.0 TDI wegen Schummelsoftware (LG Frankfurt/Main)
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.10.2016 - 2-23 O 149/16. Einordnung Nun auch im Gerichtsbezirk Frankfurt/Main: Der Käufer eines von der manipulierten Abgas-Software betroffenen Audi A3 2.0 TDI kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings hält das Gericht fest, dass eine Nachbesserungsfrist von ...