Unsere Tätigkeitsfelder
Im Kfz-Sektor sind wir auf vielen Gebieten tätig, die spezielles Know-How erfordern.
Autokaufvertrag
Wann kommt ein wirksamer Autokaufvertrag zustande? Beratung zu Vertragsschluss und AGB.
Sachmangel
Definition und Bedeutung gem. § 434 BGB. Wann liegt ein Mangel vor?
Nacherfüllung
Recht und Pflicht des Verkäufers: Reparatur oder Neulieferung vor Rücktritt.
Minderung
Kaufpreisminderung bei merkantilem Minderwert oder nicht behebbaren Mängeln.
Rücktritt
Rechtsfolgen und Abwicklung des Rücktritts vom Kaufvertrag (Wandlung).
Schadensersatz
Ansprüche auf Ersatz weiterer Vermögensschäden neben der Leistung.
Nutzungsentschädigung
Anrechnung gefahrener Kilometer nach Rücktritt. Berechnung und Höhe.
Motorradrecht
Spezielle Gewährleistungsfragen beim Kauf von Motorrädern.
Fahrzeugleasing
Streitigkeiten bei der Leasingrückgabe, Minderwertausgleich und Sachmängel.

Wir vertreten Autoverkäufer und Autokäufer
Als Schwerpunktkanzlei des Kfz-Gewerbes vertreten wir sowohl gewerbliche Autohändler als auch private Endkunden. Diese doppelte Perspektive ist unser strategischer Vorteil.
Über die Jahre haben wir zahlreiche unberechtigte Rücktrittsbegehren für Händler abgewehrt, aber auch vielen Endkunden dazu verholfen, ihr mangelhaftes Auto zurückzugeben.
Für Händler
Abwehr unberechtigter Ansprüche, Inkasso, AGB-Recht.
Für Käufer
Rücktritt, Minderung, Schadensersatz bei Mängeln.
Was unsere Mandanten sagen
Der Streitfall wurde sehr schnell gelöst! Jederzeit wende ich mich gerne wieder an diesen kompetenten Ansprechpartner.
Fachkompetenz, gutes Preis-Leistungsverhältnis, ehrliche Beratung. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben.
Aktuelles aus dem Autorecht

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