Die Vergütung für unsere Beratungsleistungen

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Als Rechtsanwaltskanzlei werden wir unsere Leistungen selbstverständlich angemessen vergütet. Eine gute Beratung gibt es nicht umsonst.

Da wir aber wissen, dass die Hemmschwelle – der Schritt zum Anwalt – stellenweise sehr hoch sein kann, bieten wir auch günstigere Varianten der Erstberatung an. So lernen Sie uns und unsere Kompetenz kennen und können sich dann dafür entscheiden, Ihr Rechtsproblem mit uns weiter zu bearbeiten und zu lösen.

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Telefon- und E-Mail-Beratung

ab 150,00 Euro

Diese Erstberatung durch einen Rechtsanwalt ist umfassend. Sie übersenden uns hier sämtliche angeforderten Unterlagen und schildern Ihren Fall.

Sie erhalten:

  • Einschätzung der Sach- und Rechtslage anhand Ihrer Schilderung sowie der übermittelten Unterlagen (Vertrag, Korrespondenz)
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
  • Beratung zu den Kosten und Risiken

Die Beratung erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Da unsere Rechtsanwälte hier auch die Vertragsdokumente eingesehen haben, empfehlen wir grundsätzlich diese Beratungsform.

Obwohl es sich um eine Erstberatung handelt, sind Rückfragen zum Verständnis selbstverständlich möglich. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir zu diesem Preis keine Beratung zu weitergehenden, neuen Fragen oder einem neuen oder geänderten Sachverhalt anbieten können.

Der Richtwert für die Gesprächsdauer beträgt etwa 20-30 min.

Persönliche Beratung vor Ort

ab 150,00 Euro

Für die klassische, persönliche Erstberatung vor Ort in unserer Kanzlei beträgt das Honorar 150,00 Euro. Es empfiehlt sich, die Unterlagen hier vor dem Termin bereits zu übermitteln, damit sich der Rechtsanwalt einen Überblick verschaffen kann.

  • Sie erhalten:
  • Einschätzung der Sach- und Rechtslage anhand Ihrer Schilderung sowie der übermittelten Unterlagen (Vertrag, Korrespondenz)
  • Konkrete Handlungsempfehlungen
  • Beratung zu den Kosten und Risiken

Im persönlichen Gespräch lassen sich nach unserer Erfahrung viele Aspekte anders beleuchten. Der Richtwert für die Besprechungsdauer ist ca. 30 Min.

Außergerichtliche Tätigkeit für Verbraucher

ab 500,00 Euro

Für die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen berechnen wir für den Fall, dass keine Rechtsschutzversicherung besteht, ein individuelles Honorar, welches im Regelfall unterhalb der gesetzlichen Gebühren liegt. Hierzu wird eine gesonderte Vergütungsvereinbarung geschlossen. Das Mindesthonorar für die außergerichtliche Tätigkeit beträgt jedoch 500,00 Euro.

Außergerichtliche Vertretung von Händlern

nach Zeitaufwand

Bei Händlern bzw. Unternehmern ist auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars möglich, wenn Sie regelmäßig mit Beratungs- und Vertretungsanfragen an uns herantreten. Ein solches Honorar ist oftmals günstiger als das schematische Honorar nach dem RVG.

Bitte beachten Sie, dass in Gerichtsverfahren die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.

Gerichtliche Vertretung

je nach Streitwert

Das Honorar nach RVG berechnet sich nach dem Gegenstandswert oder Streitwert der Angelegenheit, einfach gesagt das wirtschaftliche Interesse der Parteien.

Bei einem Rücktritt vom Autokaufvertrag ist der Gegenstandswert daher der Kaufpreis des Fahrzeugs. Kommen weitere Forderungen hinzu, wie etwa Schadensersatzpositionen, erhöht sich der Streitwert.

Die Höhe des Honorars und der Gerichtskosten ist der Gebührentabelle (Anlagen 1 und 2 zum RVG) zu entnehmen und kann z.B. hier automatisch berechnet werden.

Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung

Kostenlos

Für die Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung berechnen wir kein Honorar.

Bitte beachten Sie jedoch, dass in den meisten Verträgen eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers vereinbart worden ist (häufig einmalig 150,00 Euro). Diese Kosten müssen Sie also auch dann tragen, wenn die Versicherung Ihren Fall deckt, es sei denn, unser Honorar ist niedriger als die Selbstbeteiligung. Dann wird nur unser Honorar fällig.