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Wir helfen Ihnen beim Autokauf AutoKaufRecht ist eine hoch spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Autokauf, also des Erwerbs oder der Veräußerung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen. Uns...
Wir helfen Ihnen beim Autokauf
AutoKaufRecht ist eine hoch spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Bereich Autokauf, also des Erwerbs oder der Veräußerung von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen.
Unser Kanzleisitz ist Bad Homburg, jedoch sind wir auf die bundesweite Vertretung ausgerichtet. Wir bearbeiten Mandate im Autokauf aus dem gesamten Bundesgebiet und können daher auch dann helfen, wenn der Händler oder Käufer an weit entfernten Orten ihren Betriebssitz oder Wohnsitz haben.
Rechtliche Unterstützung gewährleisten wir auch bei allen anderen Belangen des Kfz-Gewerbes, etwa beim Forderungsinkasso, Werklohnklagen, Vertragshändlerverträgen oder Verkehrsunfallregulierung.
Wir vertreten Autohändler und Autokäufer
Als Schwerpunktkanzlei des Kfz-Gewerbes vertreten wir sowohl gewerbliche Autohändler als auch Endkunden. In den vergangenen Jahren hat sich in unserer Arbeit ein Schwerpunkt auf Seiten der gewerbetreibenden Kfz-Händler ergeben.
Über die Jahre haben wir zahlreiche unberechtigte Rücktrittsbegehren (“Kaufreue”) für Händler abgewehrt, aber auch vielen Endkunden dazu verholfen, ihr mangelhaftes Auto zurückzugeben, wenn das Anliegen berechtigt war. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Bereich Kfz-Verkauf und Autokauf.
Was ist ein Autokaufvertrag?
Wir beraten zunächst bei der Frage, ob ein Autokaufvertrag wirksam vorliegt. Gründe für eine Rückabwicklung sind Fehler beim Vertragsschluss, Widerrufsbelehrungen beim Fernabsatz, Widerrufsbelehrung bei der Finanzierung des Autokaufs oder Anfechtungen wegen Irrtümern oder Täuschung. Spezielle Kenntnisse über die Gepflogenheit des Autohandels und ein Verständnis für die wirtschaftlichen Interesse eines Autohauses sind hier unerlässlich. Sollte bereits kein wirksamer Kaufvertrag vorliegen, lassen sich viele Folgeprobleme unkompliziert vermeiden. Fragen Sie uns.Welche Rechte und Pflichten bestehen beim Autokauf?
Wir setzen Ihre Rechte aus dem Autokaufvertrag durch oder wehren unberechtigte Verlangen ab. Der Autokäufer kann, sollte ein Mangel vorliegen, verlangen:- Nacherfüllung
- Minderung
- Rücktritt (früher "Wandlung" genannt)
- Schadensersatz
- Im Fernabsatz oder bei Finanzierung: Widerruf
Ihr Auto hat Mängel?
Wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf.Rücktritt • Minderung • Schadensersatz
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