VW-Dieselgate: Keine Zurechnung der Arglist des Herstellers (OLG Celle)

2016-07-13T11:15:55+02:0030/06/2016|

OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 – 7 W 26/16 Einordnung Nach Auffassung des LG München I muss sich eine hunderprozentige Konzerntochter das Wissen des VW-Konzerns - hier also die Manipulationen an der Abgassoftware - zurechnen lassen. Ob dies auch für Vertragshändler gelten ...