Gebrauchtwagenkauf: Kein Abzug “Neu-für-Alt” bei Getriebeaustausch

2022-12-08T12:44:19+01:0013/05/2009|

LG Münster, Urteil vom 13. Mai 2009 – 1 S 29/09, 01 S 29/09.Bei einem Gebrauchtwagenkaufvertrag hat die Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung für den Käufer kostenfrei zu erfolgen. Eine Vorteilsausgleichung durch Abzug "neu für alt" bei einem Getriebeaustausch kommt nicht in Betracht.EinordnungDas ...