Arglistige Täuschung und Aufklärungspflicht bei Unfall (BGH)

2022-12-08T17:12:16+01:0003/12/1986|

Bundesgerichtshof, Urt. v. 03.12.1986, Az.: VIII ZR 345/85.Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss einen früheren Unfall des Fahrzeugs, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt dem Käufer offenbaren, wenn er sich nicht dem Vorwurf arglistigen Verschweigens aussetzen ...