Sechsmonatsfrist im Autohandel wird schärfer (BGH)

2022-12-17T09:29:13+01:0012/10/2016|

BGH, Urteil vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15.Leitsätze1. § 476 BGB ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass die dort vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers schon dann greift, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine ...