Normaler Verschleiß ist kein Mangel (BGH)

2022-12-08T11:49:19+01:0023/11/2005|

BGH, Urteil vom 23. 11. 2005 – VIII ZR 43/05. Leitsätze 1. Normaler Verschleiß bei einem Gebrauchtwagen stellt grundsätzlich keinen Mangel dar. 2. Zur Frage der fahrlässigen Beweisvereitelung durch den Käufer eines Gebrauchtwagens, der ein angeblich mangelhaftes Teil durch eine Werkstatt austauschen ...