Angabe „Fahrbereit“ muss nicht lange garantiert sein (OLG München)

2022-12-17T14:24:55+01:0012/06/2019|

Zur Auslegung von Beschaffenheitsvereinbarungen in Internetinseraten Im Herbst 2015 erwarb der Kläger einen gebrauchten LKW, Marke Freightliner FLD 120, Baujahr 1996 über Ebay. In dieser Internetanzeige wurde das Fahrzeug als „fahrbereit“ angeführt. Nach einer Probefahrt wurde mit dem Verkäufer ein mündlicher ...