Diskrepanz zwischen Herstellungsdatum und Erstzulassung (OLG Braunschweig)

2022-12-11T16:21:06+01:0023/07/2015|

OLG Braunschweig, Urteil v. 23.07.2015, 9 U 2/15. Leitsatz des Gerichts Liegt zwischen dem Zeitpunkt der Herstellung und Erstzulassung ein Zeitraum von 19 1/2 Monaten, stellt dieser Umstand beim Kauf eines in dem Zeitraum ab dem "lt. Fzg.-Brief" mitgeteilten Erstzulassungszeitpunkt von 2 ...