Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeugs bei einer Standzeit von mehr als zwei Jahren

2022-12-08T14:20:24+01:0020/01/2011|

LG Köln, Urteil vom 20. Januar 2011 – 8 O 338/10.Leitsatz1. Ein Fahrzeug ist mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn es als Neufahrzeug verkauft wird, tatsächlich jedoch bereits eine Standzeit von mehr als 2 Jahren aufweist ...