Mangelhafter Gebrauchtwagen: Überprüfungsrecht des Verkäufers
LG Heidelberg · Urteil vom 5. Februar 2015 · Az. 2 O 75/14. Einordnung Der Verkäufer hat das Recht, die behaupteten Mängel an einem Gebrauchtwagen zu überprüfen und gegebenenfalls zu beheben. Der Käufer kann ohne diese Gelegenheit zur Überprüfung den Rücktritt nicht ...