Zur Ausübung des Wahlrechts des Käufers bei der Nacherfüllung (OLG Hamm)

2022-12-17T09:22:40+01:0021/07/2016|

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2016 - 28 U 175/15.Leitsätze1. Ein mit Tageszulassung verkauftes Fahrzeug ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als Neufahrzeug zu qualifizieren. Dabei wird ein unbenutztes Kfz als fabrikneu angesehen, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine ...