VW-Abgasskandel: Keine Rückabwicklung bei Skoda (LG Stralsund)
Landgericht Stralsund, Urteil vom 03.03.2016 – 6 O 236/15. Leitsatz 1. Für den Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ist die Nachbesserung durch den Verkäufer nicht unzumutbar. 2. Der Vertragshändler muss sich eine mögliche arglistige Täuschung des VW-Konzerns nicht zurechnen lassen Einordnung ...