Kein Rücktritt bei störenden Motorengeräuschen (OLG Frankfurt/Main)

2022-12-17T10:29:55+01:0021/04/2017|

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.04.2017 - 24 U 26/15.ZusammenfassungErhöhte Motorengeräusche stellen keinen Sachmangel im Rechtssinne dar, wenn es sich um eine bloße nicht erhebeliche Unannehmlichkeit handelt und die Gefahr eines hieraus folgenden Motorschadens nicht prognostizierbar ist. Die Beeinträchtigung des Fahrkomforts ...