Drosselklappe kein Verschleißteil, sondern Mangel (AG Schwäbisch Hall)

2022-12-08T14:21:23+01:0002/11/2011|

AG Schwäbisch Hall, Urteil vom 20. Dezember 2011 – 5 C 557/11EinordnungNicht jeder Defekt beim Gebrauchtwagenkauf ist ein Sachmangel im Rechtssinne. Schließlich kauft man keinen Neuwagen, bei dem andere Maßstäbe anzulegen sind. Die Frage, ob hinzunehmender Verschleiß vorliegt oder ein Sachmangel im ...