Umsatzsteuer-Rückerstattung beim Fahrzeugexport | Alle Länder

Zusammenfassung

# Umsatzsteuer-Rückerstattung beim Fahrzeugexport ## TL;DR - Das Wichtigste in Kürze Beim Export eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs ins EU-Ausland haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der gez...

Umsatzsteuer-Rückerstattung beim Fahrzeugexport

TL;DR - Das Wichtigste in Kürze

Beim Export eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs ins EU-Ausland haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer (19%). Viele Autohäuser verlangen einen Kautionsbetrag, der nach Vorlage des Ausfuhrnachweises (Ausgangsvermerk) zurückerstattet wird. Wichtig: Die Rückerstattung muss innerhalb von 4 Jahren beantragt werden, sonst verfällt der Anspruch. Wir unterstützen Sie bei der Rückforderung – auch bei unkooperativen Händlern oder fehlenden Dokumenten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die Umsatzsteuer-Rückerstattung?
  2. Wer hat Anspruch auf Rückerstattung?
  3. Welche Dokumente werden benötigt?
  4. Wie läuft die Rückerstattung ab?
  5. Länder-spezifische Informationen
  6. Häufige Probleme und Lösungen
  7. Rechtliche Grundlagen
  8. Kontakt und Beratung

Was ist die Umsatzsteuer-Rückerstattung?

Wenn Sie ein Fahrzeug in Deutschland kaufen und es in ein anderes EU-Land exportieren, unterliegt der Kauf grundsätzlich nicht der deutschen Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 1b UStG - steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung). Dennoch verlangen viele Autohändler zunächst die volle Zahlung inklusive 19% Mehrwertsteuer oder eine Kaution in entsprechender Höhe.

Warum? Der Händler haftet gegenüber dem Finanzamt, falls der Export nicht nachgewiesen wird. Erst nach Vorlage des Ausgangsvermerk (Zollstempel beim Verlassen Deutschlands) ist die Steuerfreiheit gesichert und die Kaution wird zurückerstattet.

💡 Wichtig zu wissen

  • ✓ Die Rückerstattung beträgt 19% des Kaufpreises (Nettobetrag × 0,19)
  • ✓ Der Anspruch verjährt nach 4 Jahren (§ 169 AO)
  • ✓ Auch bei Insolvenz des Händlers ist eine Rückerstattung möglich
  • ✓ Professionelle Hilfe erhöht die Erfolgsquote erheblich

Wer hat Anspruch auf Rückerstattung?

Anspruch auf Umsatzsteuer-Rückerstattung haben:

  • Privatpersonen mit Wohnsitz im EU-Ausland, die ein Fahrzeug in Deutschland kaufen und exportieren
  • Unternehmen aus EU-Ländern, die Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke importieren
  • Händler und Exporteure, die regelmäßig Fahrzeuge aus Deutschland ausführen

Voraussetzungen:

  1. Kauf bei einem deutschen Händler oder Unternehmen
  2. Export des Fahrzeugs innerhalb von 6 Monaten nach Kauf
  3. Nachweis des Exports durch Ausgangsvermerk (Zollstempel)
  4. Gültige USt-IdNr. (bei Unternehmern) oder Personalausweis (bei Privatpersonen)

Welche Dokumente werden benötigt?

📋 Checkliste: Erforderliche Dokumente

  • Kaufvertrag - Original oder beglaubigte Kopie mit allen Fahrzeugdaten
  • Ausgangsvermerk (Ausfuhrnachweis) - Zollstempel beim Verlassen Deutschlands
  • Rechnung mit ausgewiesener USt - Falls Kaution gezahlt wurde
  • Zahlungsnachweis - Banküberweisung, Quittung oder Kontoauszug
  • Personalausweis/Pass - Kopie zur Identifikation
  • USt-IdNr. - Bei Unternehmern (optional bei Privatpersonen)

Fehlende Dokumente? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen, fehlende Unterlagen zu beschaffen oder alternative Nachweise zu erbringen.


Wie läuft die Rückerstattung ab?

🔄 Ablauf der Rückerstattung

  1. 1.
    Fahrzeugkauf in Deutschland
    Zahlung des Kaufpreises inklusive 19% USt oder Hinterlegung einer Kaution
  2. 2.
    Export des Fahrzeugs
    Verlassen Deutschlands und Erhalt des Ausgangsvermerk (Zollstempel) an der Grenze
  3. 3.
    Einreichung der Dokumente
    Vorlage des Ausgangsvermerk und aller erforderlichen Unterlagen beim Händler
  4. 4.
    Prüfung durch Händler/Finanzamt
    Verifizierung der Dokumente (Dauer: 2-6 Wochen bei vollständigen Unterlagen)
  5. 5.
    Rückerstattung der USt
    Überweisung des Kautionsbetrags auf Ihr Konto

Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3-6 Monate bei vollständigen Dokumenten. Bei Problemen oder unkooperativen Händlern kann es länger dauern – hier hilft professionelle rechtliche Unterstützung.


Länder-spezifische Informationen

Wählen Sie Ihr Land für detaillierte Informationen in Ihrer Sprache:


Häufige Probleme und Lösungen

⚠️ Typische Probleme

  • Händler reagiert nicht auf Rückerstattungsanfragen
    → Setzen Sie eine schriftliche Frist (14 Tage) und drohen Sie mit rechtlichen Schritten
  • Ausgangsvermerk wurde nicht rechtzeitig eingeholt
    → Alternative Nachweise (z.B. Zulassungsbescheinigung im Ausland) können akzeptiert werden
  • Händler ist insolvent
    → Direkter Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich
  • 4-Jahres-Frist läuft bald ab
    → Sofortiger Handlungsbedarf! Kontaktieren Sie uns für Eilverfahren

Unsere Erfolgsquote: Über 90% der Fälle werden erfolgreich abgeschlossen, auch bei schwierigen Konstellationen.


Rechtliche Grundlagen

Die Umsatzsteuer-Rückerstattung beim Fahrzeugexport basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen:

  • § 4 Nr. 1b UStG - Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
  • § 6a UStG - Ort der Lieferung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • § 17a UStDV - Belegnachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
  • § 169 AO - Festsetzungsverjährung (4 Jahre)
  • Art. 138 MwStSystRL - EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Wichtige Rechtsprechung:

  • BGH, Urteil vom 15.01.2020 - VIII ZR 76/19: Händler haftet für fehlenden Ausfuhrnachweis
  • EuGH, Urteil vom 27.09.2007 - C-409/04 (Teleos): Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Professionelle Unterstützung

Sie benötigen Hilfe bei der Rückforderung Ihrer Umsatzsteuer-Kaution? Wir sind spezialisiert auf grenzüberschreitende Fahrzeuggeschäfte und haben bereits über 500 Fälle erfolgreich abgeschlossen.

Unsere Leistungen:

  • ✓ Kostenlose Erstberatung und Erfolgseinschätzung
  • ✓ Beschaffung fehlender Dokumente
  • ✓ Außergerichtliche Verhandlung mit Händlern
  • ✓ Gerichtliche Durchsetzung bei Bedarf
  • ✓ Direkte Kommunikation mit Finanzämtern
  • ✓ Mehrsprachige Betreuung (DE, EN, FR, RO, BG, HR, PL, CZ)

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