Anwaltliche Schadensregulierung von Verkehrsunfällen

Wir unterstützen Sie bei der Regulierung von Verkehrsunfällen / Haftpflichtschäden, insbesondere bei der Geltendmachung von Schadensersatz und Zahlungsansprüchen aus dem Unfallereignis.

Dies umfasst Fälle, in denen das Verschulden klar geklärt ist ebenso wie streitige Fälle. Neben der außergerichtlichen Geltendmachung gegen den Haftpflichtversicherer steht auch die streitige Auseinandersetzung vor Gericht im Vordergrund.

  • Verkehrsunfallregulierung / Haftpflichtschaden
  • Schadensersatz für materielle Schäden (Regulierung mit dem Haftpflichtversicherer)
    • Reparaturkosten
    • Merkantiler Minderwert
    • Wiederbeschaffungskosten
    • Restwert
    • Nutzungsausfall
    • Heilbehandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Erwerbsminderung
    • Hinterbliebenenrente
  • Schadensersatz für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld)
  • Gutachterkosten

Im Regelfall ist die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung im Verhältnis des Verschuldens des Unfallgegners dazu verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Deckung durch Ihren Rechtsschutzversicherer.


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