Treten an einem Leasingfahrzeug Mängel auf, stellen sich viele rechtliche Sonderfragen. Die Vertrags- und Rechtslage ist oftmals kompliziert.

Dies gilt sowohl für die Nacherfüllung als auch den Rücktritt vom Leasingvertrag oder die Minderung der Leasingraten.

Gleiches gilt für die Regulierung von Unfallschäden an Leasingfahrzeugen. Oftmals enthalten die Leasingbedingungen Vorgaben für die Abwicklung von Haftpflichtschäden.

Neben Leasingnehmer und Leasinggeber ist auch die Leasingbank involviert, die vom Lieferanten abweicht.

Typische Probleme beim Leasingvertrag

  • Haftung des Leasinggebers für Sach- und Rechtsmängel
  • Schadensersatzansprüche des Leasingnehmers
  • Leasing und Verbraucherschutz
  • Unwirksame Klauseln in Leasingbedingungen
  • Leasingtypische Regelungen wie Instandhaltungspflichten
  • GAP-Versicherung
  • Insolvenz und Leasingvertrag
  • Rückgabe beim Leasing: Feststellung des Fahrzeugzustands beim Kilometerleasing / Kilometerabrechnung (Fahrzeugbewertung)
  • Minderwertausgleich
  • Restwertabrechnung und Andienungsrecht beim Restwertleasing
  • Außerordentliche Kündigung / Vorzeitige Vertragsbeendigung

Keine Ansprüche aus Mietrecht

Beim Fahrzeug-Leasing schließen Leasingfirmen (Leasinggeber) gegenüber dem Leasing-Kunden (Leasingnehmer) Ansprüche aus mietrechtlicher Gewährleistung im Regelfall aus. Dies liegt schon alleine daran, dass das Mietrecht im Sinne einer Instandhaltungspflicht eine sehr strenge Haftung des Vermieters für jeden Mangel vorsieht. Auf der anderen Seite ist der Leasingvertrag von der Interessenlage her nicht mit einem herkömmlichen Mietvertrag vergleichbar.

Abtretung oder Ermächtigung

Die Praxis im Leasingbereich bedient sich daher einer Konstruktion, deren Einordnung rechtlich nicht ganz einfach ist. Die Nacherfüllungsansprüche des Leasingnehmers wegen Sachmängeln am Fahrzeug müssen gegen den Verkäufer des Fahrzeugs – beispielsweise den Hersteller oder wahlweise eine autorisierte Vertragswerkstatt – vom Leasingnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden. Dies erfolgt oftmals dergestalt, dass der Leasinggeber in seinen AGB diese Ansprüche an den Leasingnehmer abtritt oder diesen zur Ausübung dieser Rechte ermächtigt. Im Einzelfall können sich hier komplizierte Abgrenzungsfragen stellen

Minderwerte bei der Leasingrückgabe

Autohäuser und Hersteller locken Kunden mit günstigen Leasingraten. Nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit kommt es beim Kilometer-Leasing jedoch häufig zu enormen finanziellen Belastungen für den Leasingnehmer. Bei der Fahrzeugrückgabe nach dem Leasing wird vom Autohaus ein Rückgabeprotokoll und häufig ein Fahrzeuggutachten erstellt, in welchem etwaige Minderwerte festgehalten werden. Häufig wird auch ein Sachverständigengutachten erstellt. Hier erfahren Sie mehr zur Rechtslage bei Streitigkeiten über die Berechtigung von Abzügen.


Sie benötigen Hilfe im Autokaufrecht?
Wir unterstützen Sie bundesweit, schnell & unkompliziert.

Jetzt anrufen!

06172 265 8400

Oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular