Kfz-Service & Werkstatt

Zusammenfassung

Mängelhaftung beim Kfz-Service Kfz-Werkstätten bzw. Reparaturbetriebe des Kfz-Handwerks erbringen täglich Reparaturleistungen, Wartungen und Service-Intervalle oder setzen Unfallfahrzeuge instand. Im...

Mängelhaftung beim Kfz-Service

Kfz-Werkstätten bzw. Reparaturbetriebe des Kfz-Handwerks erbringen täglich Reparaturleistungen, Wartungen und Service-Intervalle oder setzen Unfallfahrzeuge instand. Im Bereich der Kfz-Instandsetzung / Kfz-Service entsteht häufig Streit über die Ordnungsgemäßheit der Reparatur, der Diagnosestellung oder der Höhe der Rechnung. Kfz-Serviceleistungen der Werkstattbetriebe sind überwiegend als Werkverträge nach dem BGB einzuordnen. Typische Problemfelder bei denen wir beraten und vertreten:
  • Nacherfüllung / Mängelbeseitigung bei Mängeln am Werk
  • Qualität der Unfallinstandsetzung
  • Mangelhafte Lackierarbeiten
  • Streitige Abnahme der Arbeiten
  • Haftung bei Materialfehlern der verwendeten Ersatzteile
  • Rücktritt und Minderung der Vergütung bei Mängeln
  • Schadensersatz, insbesondere Folgeschäden bei unsachgemäßer Reparatur
  • Forderungsinkasso und Prozessvertretung bei streitigen Forderungen

Regress beim Lieferanten

Oftmals sind gelieferte Ersatzteile, die der Kfz-Reparaturbetrieb für die Instandsetzung von Kundenfahrzeugen benötigt, defekt. Gegenüber dem Kunden als Auftraggeber haftet der Werkunternehmer oder Verkäufer im Rahmen des Werk- oder Kaufvertragsrechts auch für die Mangelfreiheit der verwendeten Austauschteile. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach dem Regress gegenüber dem Ersatzteillieferanten oder Hersteller. Zum Lieferantenregress gibt es im BGB spezielle Regelungen (,,Rückgriff des Unternehmers”). Hiernach kann der Unternehmer beim Verkauf einer neu hergestellten Sache von seinem Lieferanten Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Unternehmer vorhanden war.

Forderungsausfälle und Inkasso für Kfz-Servicebetriebe

Oft steht die ordnungsgemäße Leistung im Streit oder der Kunde begleicht die Forderung bzw. den Werklohn nicht. Wir sind auf das Forderungsinkasso und die sich anschließende Zwangsvollstreckung spezialisiert und helfen Kfz-Werkstattbetrieben bei der Durchsetzung berechtigter Honorarforderungen.

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