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Leasingfahrzeug gekauft – Was gilt für die Gewährleistung?

18. Januar 2025
Redaktion

Zusammenfassung

Was passiert mit der Gewährleistung, wenn ein Leasingnehmer das Auto kauft? Am Ende eines Leasingvertrags können Leasingnehmer das Fahrzeug oft kaufen. Aber was passiert dann mit der Gewährleistung? D...

Was passiert mit der Gewährleistung, wenn ein Leasingnehmer das Auto kauft?

Am Ende eines Leasingvertrags können Leasingnehmer das Fahrzeug oft kaufen. Aber was passiert dann mit der Gewährleistung? Diese Frage ist für Händler, Leasingfirmen und Käufer wichtig. Es kommt darauf an, ob der Käufer ein Verbraucher oder ein Unternehmer ist und welche Vereinbarungen im Vertrag stehen. Hier erfährst du, was rechtlich gilt und was beachtet werden muss. Dazu geben wir praktische Tipps für Händler und Kunden.

Was haben Gerichte zur Gewährleistung entschieden?

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat sich in einem Urteil (vom 16.12.2003 – 30 C 1875/03 - 20) damit beschäftigt, ob es nach dem Kauf eines Leasingfahrzeugs noch Gewährleistung gibt. Das Gericht entschied, dass die Haftung für Mängel ausgeschlossen ist, wenn dies nicht anders im Vertrag geregelt wurde. Grund dafür ist, dass der Leasingnehmer während der Leasingzeit für das Fahrzeug verantwortlich war. Der Kauf wird also als Fortsetzung des Leasingverhältnisses gesehen. Das bedeutet, dass der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung hat, wenn keine spezifischen Regelungen getroffen wurden. Andere Gerichte sind jedoch nicht an dieses Urteil gebunden. Deshalb ist es wichtig, klare Regeln in den Vertrag aufzunehmen, um Streit zu vermeiden. Ohne klare Regelungen besteht das Risiko, dass unterschiedliche Auslegungen zu Unsicherheiten führen.

Was gilt für Unternehmer und Verbraucher?

Wenn der Käufer ein Unternehmer ist

Für Unternehmer gibt es viel Flexibilität. Im Vertrag kann fast alles vereinbart werden, solange es nicht gegen Gesetze verstößt (§ 138 BGB). Man kann die Gewährleistung komplett ausschließen, aber nicht, wenn Mängel absichtlich verschwiegen wurden oder eine Garantie übernommen wurde (§ 444 BGB). Wichtig ist, dass der Ausschluss klar formuliert wird und den Anforderungen des AGB-Rechts entspricht. Ein Beispiel für eine rechtssichere Formulierung ist: „Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.“

Wenn der Käufer ein Verbraucher ist

Verbraucher sind besonders geschützt. Laut neuem Kaufrecht, das seit 2022 gilt, haben sie zwei Jahre Gewährleistung bei gebrauchten Fahrzeugen. Diese Frist kann aber auf ein Jahr verkürzt werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Wichtig ist, dass der Käufer vor dem Vertrag klar darüber informiert wird. Diese Verkürzung muss dann auch im Vertrag stehen. Ein Dokument zur Bestätigung sollte vor der Fahrzeugübergabe unterschrieben werden. Dies bietet dem Verkäufer Sicherheit und klärt den Käufer über seine Rechte auf. Eine mögliche Formulierung dafür ist: „Die Sachmängelhaftung wird auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt. Der Kunde bestätigt, vorab darüber informiert worden zu sein.“ Diese Regelung muss gut dokumentiert und eindeutig im Vertrag verankert sein.

Warum klare Vertragsregeln wichtig sind

Was sollte im Vertrag stehen?

Klare Regeln im Vertrag verhindern spätere Probleme. Besonders bei Verbrauchern sollten alle Absprachen schriftlich festgehalten werden. Es ist auch sinnvoll, ein Übernahmeprotokoll zu erstellen. Dort wird festgehalten, ob Mängel bekannt sind oder nicht. Ein solches Protokoll schafft Vertrauen und reduziert das Risiko von Streitigkeiten.

Was, wenn keine Regelung getroffen wurde?

Fehlen klare Regeln, können Händler argumentieren, dass der Leasingnehmer schon während der Leasingzeit für das Auto verantwortlich war. Das könnte bedeuten, dass der Kaufpreis eventuelle Mängel bereits einbezieht. Allerdings ist diese Argumentation im Verbraucherschutzrecht schwer durchzusetzen. Verbraucher können oft Ansprüche geltend machen, wenn sie nicht ausdrücklich auf Einschränkungen hingewiesen wurden.

Tipps für Händler und Leasingfirmen

  1. Ein Übernahmeprotokoll machen: Damit kann man den Zustand des Fahrzeugs dokumentieren. Der Käufer sollte unterschreiben, dass ihm keine Mängel bekannt sind. Das Protokoll sollte alle wichtigen Details enthalten, wie den Kilometerstand und sichtbare Schäden.
  2. Gewährleistungsregeln erklären: Kunden sollten vor Vertragsabschluss wissen, welche Regeln gelten. Alles sollte schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
  3. Juristische Beratung nutzen: Bei komplizierten Fällen oder teuren Fahrzeugen ist es sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten. Das kann helfen, rechtliche Probleme zu vermeiden.
  4. Sichere Musterklauseln verwenden: Verwende erprobte Formulierungen und passe sie an die Situation an. Dies gilt besonders, wenn der Vertrag mit Verbrauchern abgeschlossen wird.
  5. Fristen beachten: Kläre, ab wann die Gewährleistung beginnt und wie lange sie dauert. Das ist wichtig, um Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders bei Übergaben nach Leasingende sollte das genau dokumentiert werden.
  6. Regelmäßige Schulungen: Händler und Leasingfirmen sollten ihre Mitarbeiter zu den aktuellen rechtlichen Anforderungen schulen. Das sorgt für mehr Sicherheit im Umgang mit Verträgen.

Zusammenfassung

Wenn ein Leasingfahrzeug gekauft wird, gibt es viele rechtliche Punkte zu beachten. Eine gute Vertragsgestaltung ist wichtig, um Probleme zu vermeiden. Verbraucher sind besser geschützt als Unternehmer, aber auch für Unternehmer gibt es klare Regeln. Mit schriftlichen Vereinbarungen und Protokollen können Händler sich absichern und Streit vermeiden. Klare Kommunikation mit dem Kunden ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Abwicklung.

FAQ: Häufige Fragen zur Gewährleistung

  1. Wann startet die Gewährleistung? Sie beginnt, sobald das Auto übergeben wurde. Dies ist oft der Zeitpunkt, an dem der Vertrag abgeschlossen wird.
  2. Kann man die Gewährleistung ausschließen? Bei Unternehmern ja, bei Verbrauchern nur eingeschränkt. Ein Ausschluss muss klar im Vertrag geregelt sein.
  3. Wie lange gilt die Gewährleistung bei Verbrauchern? Normalerweise zwei Jahre, sie kann aber auf ein Jahr verkürzt werden. Dazu muss der Verbraucher vorab informiert werden.
  4. Was, wenn der Vertrag nichts zur Gewährleistung sagt? Dann wird der Vertrag oft ergänzend ausgelegt, was zu Unsicherheiten führen kann. Eine klare Regelung im Vertrag ist daher ratsam.
  5. Was ist ein Übernahmeprotokoll? Ein Dokument, das den Zustand des Autos bei Übergabe festhält. Es schützt beide Seiten vor Missverständnissen.
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Über den Autor

C. Schilling
Rechtsanwalt

Spezialisiert auf Autokaufrecht, Gewährleistung und Verkehrsrecht. Seit über 15 Jahren erfolgreich für Mandanten tätig.

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