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Standzeit eines Wohnmobils von mehr als 12 Monaten ist ein Mangel (BGH)

17. Oktober 2018
Redaktion

Zusammenfassung

Bei der Angabe "fabrikneu" sind maximal 12 Monate zwischen Herstellung Verkauf zulässig BGH, Urteil vom 17.10.2018 - VIII ZR 212/17 Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2018 (Az. V...

Urteilsmetadaten

Gericht

Aktenzeichen

Urteilsdatum

17.10.2018

Vertreten durch

SCHILLING Rechtsanwälte

Bei der Angabe "fabrikneu" sind maximal 12 Monate zwischen Herstellung Verkauf zulässig

BGH, Urteil vom 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Oktober 2018 (Az. VIII ZR 212/17) behandelt zwei zentrale Fragen: die Definition eines "Neufahrzeugs" bei Wohnmobilen und die prozessuale Zulässigkeit der Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere des Widerrufs, in der Berufungsinstanz.

Praktische Einordnung / Problemstellung

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, unter welchen Bedingungen ein Wohnmobil als "fabrikneu" gilt und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben, wenn ein solches Fahrzeug diese Kriterien nicht erfüllt. Zudem ist von Bedeutung, ob und in welchem Umfang ein Käufer sein Widerrufsrecht oder andere Gestaltungsrechte noch im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens, insbesondere in der Berufungsinstanz, wirksam ausüben kann.

Sachverhalt der Entscheidung

Der Beklagte erwarb am 16. Januar 2015 von der Klägerin, einer Händlerin, ein als "integriertes Neufahrzeug" angebotenes Wohnmobil zum Preis von 177.900 €. Der Kaufpreis sollte teilweise bar und teilweise durch Inzahlungnahme eines gebrauchten Wohnmobils des Beklagten erbracht werden. Nach einem Unfall des in Zahlung zu gebenden Fahrzeugs verweigerte die Klägerin die Inzahlungnahme. In der Folge verlangte die Klägerin die Zahlung des Restkaufpreises. Nach Abschluss der ersten Instanz erklärte der Beklagte erstmals den Widerruf des Kaufvertrags und hilfsweise den Rücktritt, da er erfahren hatte, dass das Wohnmobil bereits über 15 Monate vor dem Kauf an einen Vertragshändler ausgeliefert worden war und somit nicht mehr als Neufahrzeug anzusehen sei.

Rechtliche Würdigung durch das Gericht

Der BGH stellte fest, dass ein Wohnmobil nur dann als "fabrikneu" gilt, wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen, das Modell unverändert weitergebaut wird und keine durch längere Standzeit bedingten Mängel vorliegen. Diese Kriterien gelten analog zur bisherigen Rechtsprechung für Personenkraftwagen auch für Wohnmobile. Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug bei Vertragsschluss bereits über 15 Monate alt und somit nicht mehr als "fabrikneu" zu qualifizieren.

Laut BGH gilt also ein Wohnmobil nur dann als "fabrikneu", wenn drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Herstellungszeitraum: Zwischen der Herstellung und dem Abschluss des Kaufvertrags dürfen nicht mehr als zwölf Monate liegen.
  • Modellbestand: Das Modell muss unverändert weitergebaut werden.
  • Zustand: Es dürfen keine durch längere Standzeiten bedingten Mängel vorliegen.

Bezüglich der prozessualen Frage entschied der BGH, dass die Ausübung von Gestaltungsrechten wie dem Widerruf nicht bis zum Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung erfolgen muss. Ein erst nachträglich erklärter Widerruf ist in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob die Erklärung des Gestaltungsrechts von der Gegenseite bestritten wird oder unstreitig ist. Dies bedeutet, dass der Beklagte sein Widerrufsrecht wirksam in der Berufungsinstanz ausüben konnte.

Praxistipps

Für Verkäufer: Es ist essenziell, die genaue Herstellungs- und Lieferzeit eines Fahrzeugs zu kennen und diese Informationen transparent an den Käufer weiterzugeben, um Missverständnisse und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Für Käufer: Beim Erwerb eines als "fabrikneu" bezeichneten Fahrzeugs sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug die Kriterien für ein Neufahrzeug erfüllt, insbesondere hinsichtlich des Herstellungsdatums und eventueller Modelländerungen.

Für Prozessparteien: Gestaltungsrechte wie Widerruf oder Rücktritt können auch noch in der Berufungsinstanz wirksam ausgeübt werden. Es ist jedoch ratsam, solche Rechte so früh wie möglich geltend zu machen, um prozessuale Komplikationen zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter einem "Neufahrzeug" laut BGH?

Ein Neufahrzeug ist ein Fahrzeug, bei dem zwischen Herstellung und Kaufvertrag nicht mehr als zwölf Monate liegen, das Modell unverändert ist und keine Mängel aufgrund längerer Standzeiten aufweist.

Kann der Widerruf eines Kaufvertrags in der Berufungsinstanz erfolgen?

Ja, der BGH erlaubt die Ausübung von Gestaltungsrechten wie dem Widerruf auch nach Abschluss der ersten Instanz.

Welche Pflichten haben Händler bei der Beschreibung eines Fahrzeugs?

Händler müssen genaue und transparente Informationen über Herstellungsdatum, Standzeit und Zustand eines Fahrzeugs bereitstellen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Was können Käufer tun, wenn ein Fahrzeug nicht als Neufahrzeug qualifiziert ist?

Käufer können den Kaufvertrag widerrufen oder vom Kauf zurücktreten, wenn die Bedingungen für ein Neufahrzeug nicht erfüllt sind.

Welche Bedeutung hat das Urteil für künftige Zivilprozesse?

Das Urteil stärkt die Flexibilität der Ausübung von Gestaltungsrechten und betont die Wichtigkeit, dass solche Rechte im gesamten Prozessverlauf berücksichtigt werden.


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Über den Autor

C. Schilling
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Spezialisiert auf Autokaufrecht, Gewährleistung und Verkehrsrecht. Seit über 15 Jahren erfolgreich für Mandanten tätig.

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