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Wann ist ein Kaufvertrag über ein Auto wirksam?

Nach dem deutschen Zivilrecht bedarf der Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug (Autokaufvertrag) für seine Wirksamkeit zweier übereinstimmender Willenserklärungen, im (einfachsten) Regelfall also einem Angebot und einer Annahme.

Im Einzelfall ist das nicht so einfach zu bestimmen – ohne Prüfung durch einen fachkundigen Juristen ist es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrages festzustellen. Das gilt umso mehr, als viele gewerbliche Autohändler auch eine so genannte „verbindliche Bestellung“ verwenden und hierzu dann ihre AGB (das „Kleingedruckte“) beifügen, in denen geregelt ist, wann der Vertrag zustande kommen soll.

Mindestinhalt des Autokaufvertrags

Ein Autokaufvertrag muss jedoch so genannte wesentliche Bestandteile beinhalten, normalerweise also die Angabe, was verkauft wird und zu welchem Preis.

Beispiel: Der Verkäufer bietet einen gebrauchten VW Golf, EZ. 2007, zum Preis von 6.000 EUR (Angebot). Der Käufer erklärt sich einverstanden (Annahme).

Weiterer Bestandteile bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Ein mündlich geschlossener Vertrag, der den Kaufgegenstand und den Preis beinhaltet, ist damit wirksam.

Klar ist, dass in der Praxis häufig weitere Aspekte geregelt werden und die meisten Autokaufverträge auch schriftlich festgehalten werden.

Die Reihenfolge der Erklärungen

Natürlich ist die oben genannte Reihenfolge von „Angebot und Annahme“ beim Autokaufvertrag keinesfalls vorgegeben. Vor allem bei Preisverhandlungen kann der Ablauf umgekehrt sein, was aber an der Wirksamkeit des Vertrages nichts ändert.

Beispiel: Der Verkäufer bietet einen gebrauchten VW Golf, EZ. 2007, zum Preis von 6.000 EUR. Der Käufer macht einen Gegenvorschlag, den Wagen für 5.000 EUR zu erwerben (Angebot). Der Verkäufer nimmt dies an (Annahme).

Keine Formerfordernisse beim Autokaufvertrag

Eine bestimmte Form ist für einen Autokaufvertrag nicht einzuhalten, wenngleich es in der Praxis üblich und auch empfehlenswert ist, sämtliche wesentlichen Vertragsbestandteile schriftlich oder in Textform festzuhalten. Dies empfiehlt sich schon aus Gründen der Beweissicherung und Streitvermeidung. Nichts ist ärgerlicher, als wenn der Kaufpreis bar bezahlt wurde und der Verkäufer später behauptet, es sei ein niedrigerer Preis vereinbart gewesen.

Indes sind Vertragsschlüsse nicht nur schriftlich, sondern eben auch mündlich möglich und kommen vor. Auch Vertragsschlüsse per E-Mail kommen häufig vor. Nicht immer sind sich allerdings beide Vertragspartner bei der Kommunikation darüber im Klaren, dass bei verbindlichen Absprachen per E-Mail häufig bereits ein Kaufvertrag vorliegt.

Autokauf per WhatsApp oder Portalnachricht

Die Antwort ist ja.

Vertragsschluss Autokauf per WhatsApp

Die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln wie E-Mail, Instant Messaging (WhatsApp) oder auf Kleinanzeigenportalen nimmt auch im Bereich des Autohandels zu. Diese führt aber oftmals zur Unvollständigkeit des vertraglich Gewollten. Dennoch ist es wichtig festzuhalten, dass ein verbindlicher Autokaufvertrag über ein Fahrzeug auch per E-Mail oder WhatsApp oder eben über die Nachrichtenfunktion eines Kleinanzeigenportals geschlossen werden kann.

Widerrufsrecht beim Autokauf

Wenn der Verkäufer allerdings Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher, stellen sich beim Vertragsschluss per E-Mail oder WhatsApp rechtliche Folgeprobleme. Der Gesetzgeber gesteht dem Verbraucher im Fernabsatz ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu, über welches der Unternehmer (also hier der Autohändler) beim Autokaufvertrag belehren muss.

Hier kommt es auf die Details an. Wenn der Käufer das Fahrzeug vor dem Kauf vor Ort angesehen hat, scheidet Fernabsatz im Regelfall aus. Wird jedoch „blind“ online gekauft, müsste der Verkäufer über das Widerrufsrecht korrekt belehren. Auch dies geschieht oftmals nicht. Entweder die Widerrufsbelehrung fehlt ganz. Oder, was durchaus häufig vorkommt, die verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, sodass der Unternehmer sich nicht auf das 14-tägige Widerrufsrecht berufen kann.

Daneben wird der Autokaufvertrag auch häufig mit einem Darlehensvertrag verbunden, wenn der Kaufpreis über eine Bank finanziert wird. Dann kann durch den Widerruf des Darlehensvertrages automatisch auch der Autokaufvertrag zu Fall gebracht werden, das so genannte verbundene Geschäft (mehr dazu hier).

Annahme mit Abweichungen

Wenn der Abschluss des Autokaufvertrages nicht so abläuft, wie oben beschrieben, wird es komplizierter.

Beispiel: Der Verkäufer bietet den VW Golf für 6.000 EUR. Ein Interessent macht das Angebot, den Wagen für 6.000 EUR zu erwerben, wenn er neue Winterreifen dazu erhält.

Ein Vertrag ist hier nicht zustande gekommen. Das Angebot des Verkäufers muss ohne Abweichungen angenommen werden. Ein ,,Gegenvorschlag“ des potentiellen Käufers, der andere Konditionen erhält, wird als neues Angebot gewertet. Dieses neue Angebot bedarf nun der Annahme durch den Verkäufer. Diese Annahme darf freilich wiederum keine Abweichungen enthalten.

Der Autokauf und die „Verbindliche Bestellung“

Viele AGB von gewerblichen Autohändlern sehen vor, dass der Käufer eine sog. ,,verbindliche Bestellung zum Erwerb eines Kraftfahrzeugs“ abgeben soll, wenn ein Kauf angebahnt wird. Auch dies führt im Ergebnis zu einem Autokaufvertrag, auch wenn das Wort ,,Kaufvertrag“ hier nicht vorkommt, allerdings ist der Weg zum gültigen Kaufvertrag ein anderer.

Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht bedeutet eine verbindliche Bestellung im Regelfall gerade nicht, dass damit bereits ein rechtswirksamer Kaufvertrag über das Fahrzeug zustande gekommen ist. Nach den AGB vieler Händler gibt der Käufer mit der verbindlichen Bestellung lediglich ein ihn einseitig bindendes Angebot gegenüber dem Verkäufer ab. An dieses Angebot ist der Kunde zunächst gebunden, üblich sind hier Frist von 10 Tagen, teilweise auch mehr. Innerhalb dieser Frist kann der Händler das Angebot durch Bestätigung oder Auslieferung des Fahrzeugs annehmen. Der Händler kann aber das Angebot ebenso gut ablehnen und dann besteht kein Anspruch auf Lieferung des Fahrzeugs. Die Annahmeerklärung muss, je nach AGB, schriftlich oder in Textform erfolgen. Auf die Formerfordernisse ist genauestens zu achten.

Je nach Ausgestaltung der AGB kommt es auch vor, dass der Käufer bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer von seiner Bestellung (=Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags) wieder Abstand nehmen kann.

Im Einzelfall kann hier erhebliches Konfliktpotential stecken, weil die Begriffe oft zu Missverständnissen führen. Daneben ist es immer sinnvoll, die konkreten AGB des Händlers im Hinblick auf diese Klausel auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Autokauf

Gewerbliche Händler verwenden beim Autokaufvertrag in den meisten Fällen „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (kurz AGB) mit einer Vielzahl von Klauseln.

Hier stellen sich – vereinfacht gesagt – zwei Fragen:

  • Wurden die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen (Einbeziehungskontrolle)?
  • Sind einzelne Klauseln, auf die sich der Händler im Konfliktfall beruft, wirksam (Klauselkontrolle)?

Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Einzelfall kompliziert, können aber in der Praxis einen großen Unterschied machen. So ist zum Beispiel die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beim Gebrauchtwagenkauf häufig in den AGB des Händlers zu finden, weshalb deren wirksame Einbeziehung in solchen Fällen von immenser Bedeutung ist. Denn sind die AGB nicht einbezogen, kann der Händler sich nicht erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen.

Wichtig: Seit dem 01.01.2022 erfordert die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr, dass der Käufer zuvor in einer vorvertraglichen Information und im Kaufvertrag selbst deutlich und gesondert auf diesen Umstand aufmerksam gemacht wurde (§ 476 Abs. 1 BGB neue Fassung). Eine Klausel zur Verjährungsverkürzung lediglich in den AGB genügt folglich für eine wirksame Verkürzung nicht mehr!

15 FAQ-Fragen und Antworten zum Thema: „Kaufvertrag über ein Auto“

Wann ist ein Autokaufvertrag nach deutschem Recht wirksam?

Ein Autokaufvertrag ist nach deutschem Zivilrecht wirksam, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen: ein Angebot und eine Annahme. Es muss dabei klar sein, was verkauft wird und zu welchem Preis.

Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Auto erfüllt sein?

Für den Abschluss eines Autokaufvertrags sind mindestens die Angaben über den Kaufgegenstand (z. B. Modell, Baujahr) und den Kaufpreis notwendig. Weitere Regelungen, wie die Zahlungsmodalitäten oder die Übergabe, sind üblich, aber nicht zwingend erforderlich.

Welche Bestandteile muss ein wirksamer Autokaufvertrag enthalten?

Der Vertrag muss die sogenannten wesentlichen Bestandteile enthalten:

Den Kaufgegenstand, beispielsweise ein bestimmtes Fahrzeug (z. B. VW Golf, EZ 2007).

Den Kaufpreis, beispielsweise 6.000 EUR.

Ohne diese Angaben ist der Vertrag unwirksam.

Kann ein mündlich geschlossener Autokaufvertrag gültig sein?

Ja, ein mündlicher Autokaufvertrag ist grundsätzlich gültig, solange die wesentlichen Bestandteile (Kaufgegenstand und Kaufpreis) vereinbart sind. Eine schriftliche Form ist nicht erforderlich, wird aber aus Beweisgründen dringend empfohlen.

Ist ein Autokaufvertrag per WhatsApp oder E-Mail rechtlich bindend?

Ja, ein Autokaufvertrag kann auch per WhatsApp, E-Mail oder über Kleinanzeigen-Portale geschlossen werden. Entscheidend ist, dass sich beide Parteien über die Vertragsinhalte einig sind. Dabei ist zu beachten, dass Missverständnisse häufiger auftreten können.

Welche Bedeutung haben Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beim Autokauf?

AGB spielen eine zentrale Rolle, insbesondere bei gewerblichen Verkäufern. Sie regeln häufig wichtige Punkte wie Gewährleistungsfristen oder Rückgaberechte. Die AGB müssen jedoch wirksam in den Vertrag einbezogen sein, und ihre Klauseln dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Wie wirkt sich eine „verbindliche Bestellung“ beim Autokauf auf den Vertragsabschluss aus?

Eine verbindliche Bestellung bedeutet, dass der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags abgibt, das der Verkäufer innerhalb einer Frist annehmen kann. Ohne Annahme durch den Verkäufer kommt der Vertrag nicht zustande.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Annahme beim Autokaufvertrag?

Das Angebot ist eine Erklärung, den Kaufvertrag zu bestimmten Bedingungen abzuschließen, z. B. den Kauf eines Autos zu einem bestimmten Preis. Die Annahme ist die Zustimmung zu diesem Angebot ohne Änderungen. Nur bei Übereinstimmung entsteht ein Vertrag.

Kann der Verkäufer beim Autokaufvertrag von seinem Angebot zurücktreten?

Solange der Verkäufer das Angebot nicht angenommen hat, kann der Käufer sein Angebot widerrufen. Nach Annahme des Angebots ist der Vertrag jedoch bindend, es sei denn, der Käufer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Etwas anderes gilt, wie häufig, bei Bindungsfristen, die meist in den AGB vereinbart werden. Hiernach kann der Käufer 10 Tage oder mehr an sein Angebot gebunden sein.

Welche Folgen hat eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung beim Online-Autokauf?

Wenn ein Händler als Verkäufer den Käufer nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Käufer kann den Vertrag dann auch nach Ablauf der üblichen 14 Tage widerrufen. Die Höchstfrist für den Widerruf beträgt 1 Jahr und 14 Tage.

Wie lange hat ein Verbraucher beim Fernabsatzvertrag Zeit, den Autokauf zu widerrufen?

Beim Fernabsatzvertrag beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist 14 Tage. Die Frist beginnt, sobald der Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und das Fahrzeug übergeben wurde.

Was passiert, wenn der Verkäufer auf ein Angebot des Käufers abweichend antwortet?

Eine abweichende Antwort gilt als neues Angebot. Dieses neue Angebot muss dann von der anderen Partei angenommen werden, um einen Vertragsschluss herbeizuführen.

Wie wirken sich Preisverhandlungen auf die Wirksamkeit des Autokaufvertrags aus?

Preisverhandlungen beeinflussen den Ablauf von Angebot und Annahme, jedoch nicht die Wirksamkeit des Vertrags. Sobald sich beide Parteien auf einen Preis geeinigt haben, kann ein wirksamer Vertrag entstehen.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die Verkürzung der Gewährleistungsfrist beim Gebrauchtwagenkauf?

Seit dem 01.01.2022 darf die Gewährleistungsfrist nur dann auf ein Jahr verkürzt werden, wenn der Käufer zuvor ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Eine bloße Klausel in den AGB reicht hierfür nicht aus.

Warum ist es ratsam, einen Autokaufvertrag schriftlich festzuhalten?

Ein schriftlicher Vertrag dient der Beweissicherung und hilft, Missverständnisse zu vermeiden. Bei mündlichen Vereinbarungen besteht das Risiko, dass Streitigkeiten über den Kaufpreis oder andere Details entstehen. Ein schriftlicher Vertrag schafft Klarheit und Rechtssicherheit.

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie den Vertrag von einem Juristen überprüfen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.


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