Was sind US-Reimporte und wie funktioniert das Geschäftsmodell?
US-Reimporte bezeichnen Fahrzeuge, die ursprünglich für den amerikanischen Markt produziert oder dorthin exportiert wurden und nach einer Nutzungsphase zurück nach Deutschland gelangen. Besonders problematisch ist dabei eine spezifische Kategorie: Fahrzeuge, die in den USA einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden („total loss“) erlitten haben. Diese werden in den Vereinigten Staaten über Auktionsportale der Versicherungsgesellschaften mit einem sogenannten „salvage title“ – einem Nachweis der Verschrottungswürdigkeit – zum Restwert versteigert.
Der typische Werdegang eines solchen Reimports beginnt mit der Versteigerung in den USA. Nach dem Erwerb werden die Fahrzeuge in den meisten Fällen nach Osteuropa transportiert, vorwiegend in baltische Länder wie Litauen und Lettland oder nach Bulgarien. Dort werden sie einer kostengünstigen Reparatur unterzogen, bevor sie auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt landen.
Auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt finden sich mittlerweile bundesweit zahlreiche Angebote von deutschen Fabrikaten, die für den US-Markt produziert oder dorthin exportiert worden sind und über Umwege zurück nach Deutschland gelangen. Diese werden häufig als US-Import oder US-Reimport bezeichnet.
Risiken beim Kauf von US-Reimporten oder US-Importen
Carfax-Bericht oder VIN-Bericht über US-Reimport
Die Fahrzeughistorie solcher Fahrzeuge aus Nordamerika kann über die Fahrgestellnummer (englisch VIN, vehicle identification number) in US Datenbanken recherchiert werden. Häufig finden sich neben dem Restwert und einer Beschreibung des Unfallereignisses auch Fotografien von dem Fahrzeug im unreparierten Zustand. Dort ist ersichtlich, dass bei den meisten Unfallereignissen sehr erhebliche Beschädigungen mit ausgelösten Airbags vorlagen, bei denen eine technisch fachgerechte Reparatur an sich sehr teuer wäre.
Über Datenbanken wie Carfax oder andere Anbieter, die anhand der Fahrgestellnummer (engl. = vehicle identification number, kurz VIN) Datensätze über die Fahrzeughistorie nebst Bildern bereithalten, erfahren Käufer im Nachhinein häufig das wahre Ausmaß des Schadens. Die hinterlegten Fotografien der Fahrzeuge im unrepariertem Zustand lösen angesichts des Ausmaßes der erkennbaren Zerstörung bei den Käufern regelmäßig große Betroffenheit aus.
Nach unserer Erfahrung sind die in den dortigen Datenbanken hinterlegten Informationen häufig zuverlässig und zutreffend. Der Carfax-Bericht enthält exakte Angaben u.a. zur Laufleistung des Fahrzeuges, Datum, Art und Umfang von Unfallschäden, den Restwert, Reparaturkostenaufwand und den in der Auktion erzielten Preis.
Allerdings werden diese Informationen von Verkäufern nicht immer vollständig offengelegt. Käufer erfahren oft erst nach dem Kauf durch eigene Recherchen das wahre Ausmaß des ursprünglichen Schadens, was regelmäßig zu Enttäuschung und rechtlichen Auseinandersetzungen führt.
Total Loss und Salvage Title beim US-Reimport
In den Berichten ist dann neben dem Begriff „total loss“ auch das Merkmal „salvage title“ zu finden. Das muss nicht immer ein Unfallschaden sein, auch Wettereinflüsse wie Wasserschäden durch Hochwasser oder Sturmschäden können zu diesem Merkmal führen. Jedenfalls indiziert ein „salvage title“ dass die US-Versicherung von einem wirtschaftlichen und/oder technischen Totalschaden ausgeht, jedenfalls die Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges verneint wurde.
Auf den einschlägigen Auktionsportalen werden die Fahrzeuge dann deutlich unter Marktwert, oft mit Abschlägen von bis zu 40 % oder mehr veräußert.
Als deutscher Verkäufer oder Käufer sollte man in diesem Zusammenhang beachten, dass ein „total loss“ nach US-amerikanischer Vorstellung nicht zwingend einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden nach Maßgabe des deutschen Kfz-Versicherungsrechts entspricht. Während nach deutschem Recht die Annahme eines wirtschaftlichen Totalschadens erfordert, dass der Wiederbeschaffungsaufwand 130 % des Fahrzeugwertes übersteigt, ist die US-amerikanische Praxis hier deutlich liberaler, oft genügen hier bereits 75 %.
Anschließende Billigreparatur im Baltikum
Die Fahrzeuge werden den USA günstig aufgekauft und ins Baltikum (meist Litauen oder Lettland) oder nach Bulgarien transportiert, und dort einer technischen und kosmetischen Reparatur unterzogen.
Im reparierten Zustand werden die US-Reimporte dann von deutschen Autohändlern oder sogenannten Fahrzeugvermittlern aufgekauft und auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt angeboten. Die Preise liegen häufig spürbar unter den marktüblichen Preisen für diese Modelle, sodass viele Kunden zum Kauf solcher Fahrzeuge verleitet werden.
Um die günstigen Preise zu erzielen, wird die Reparatur im Baltikum häufig nicht sach- und fachgerecht durchgeführt. Insbesondere im Bereich der Elektronik, der Sonderausstattung und den Sicherheitsrat Assistenzsystemen treten nach diesen Reparaturen häufig Probleme auf. Uns sind sogar Fälle bekannt, wo statt den Airbags funktionsunfähige Attrappen eingebaut worden sind. In solchen Fällen kann die Nutzung eines solchen Fahrzeuges lebensgefährlich sein.
TÜV Gutachten bei US-Reimport nicht immer belastbar
Um in Deutschland wieder zugelassen zu werden benötigen die US-Fahrzeuge häufig eine Zulassung gemäß § 21 Straßenverkehr-Zulassungsverordnung, die von einer anerkannten amtlichen Überwachungsgesellschaft wie etwa dem TÜV ausgestellt wird (Einzelabnahme). Hierzu wird ein Gutachten erstellt, welches dem Käufer eines solchen Fahrzeuges in den meisten Fällen überlassen wird.
Es sind – auch polizeilich – Fälle bekannt geworden, wo die zuständigen Prüfer den Fahrzeugzustand nicht ausreichend begutachtet haben. Die Fahrzeuge erhalten also eine Einzelbetriebserlaubnis, häufig werben die Verkäufer mit solchen Gutachten und suggerieren hierdurch Sicherheit. Nach unserer Erfahrung ist ein solches Gutachten kein hinreichender Beleg für die technische Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit des US Re-Imports.
Wirtschaftliche Risiken: Vermeintliches Schnäppchen mit hohen Folgekosten
Was auf den ersten Blick als attraktives Angebot erscheint, kann sich langfristig als wirtschaftliche Belastung erweisen. Zwar ist der Kaufpreis eines US-Reimports typischerweise niedriger als der eines vergleichbaren Fahrzeugs ohne problematische Vorgeschichte, jedoch können hohe Reparaturkosten und teure Umrüstungen auf deutsche Standards die anfängliche Ersparnis schnell aufzehren.
Ein weiterer wirtschaftlicher Nachteil liegt im deutlich geringeren Wiederverkaufswert solcher Fahrzeuge. Sobald die Reimport- und Unfallhistorie bekannt ist, sinkt der Marktwert erheblich unter den vergleichbarer EU-Modelle, was für Käufer langfristig ein Verlustgeschäft bedeuten kann.
Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Nachteilen können weitere Kosten entstehen. Versicherungsgesellschaften können höhere Prämien verlangen oder bestimmte Deckungen für Fahrzeuge mit bekannter Unfallhistorie einschränken. Auch können technische Folgeprobleme aufgrund mangelhafter Reparaturen zu erheblichen Zusatzkosten führen.
Vermittlung statt Verkauf beim US Import?
Da den Gebrauchtwagenhändlern, die sich auf solche US-Reimport-Fahrzeuge spezialisiert haben, durchaus bekannt ist, dass die Fahrzeuge in technisch zweifelhaften Zustand sein können, wird häufig versucht, die Gewährleistung durch die Konstruktion eines Agenturgeschäfts bzw. Vermittlungsgeschäfts zu umgehen. Es wird ein Verkäufer in den Kaufvertrag eingetragen, der entweder im Baltikum oder im Vereinigten Königreich ansässig ist und formell als Verkäufer auftritt.
Ein solches Vermittlungsgeschäfts kann im Einzelfall unzulässig sein, wenn tatsächlich der Vermittler wirtschaftlich der Verkäufer ist. Die Umgehung des Verbraucherschutzrechts, hier der Gewährleistung, ist von Gesetzes wegen unzulässig. Hier ist der jeweilige Einzelfall zu prüfen.
Haftung des Verkäufers wegen unzureichender Aufklärung
Klärt der Verkäufer über die Herkunft des Fahrzeugs (Eigenschaft als US Reimport) oder die Fahrzeughistorie (Totalschaden, total loss) sowie den genauen Umfang des Unfallschadens nicht vollständig auf, kann der Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages haben.
Es sind zum einen Fälle zu unterscheiden, in denen die Unfallhistorie vollständig verschwiegen wird und zum anderen Fälle, in denen der Umfang des Unfalls beschönigend oder verharmlosend dargestellt wird.
Bei einem vollständig verschiedenen Unfall haftet der Verkäufer uneingeschränkt.
Bei einer bagatellisieren Darstellung kommt es auf den Einzelfall an, also auf die gewählten Formulierungen sowie die zusätzlichen Aussagen im Verkaufsgespräch.
Aussagen des Verkäufers ins Blaue hinein können den Käufer sogar zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigen.
Haftung des Vermittlers wegen unzureichender Aufklärung
Ein verbreitetes Muster im Handel mit US-Reimporten ist der Versuch von Händlern, ihre Gewährleistungspflichten zu umgehen, indem sie sich formal als bloße Vermittler ausgeben und einen ausländischen Verkäufer im Kaufvertrag angeben. Diese Konstellation führt häufig zu Rechtsstreitigkeiten über die Frage, wer tatsächlich haftet, wenn das Fahrzeug Mängel aufweist.
Sollte ein Vermittlungsgeschäft vorliegen, wird häufig ein angeblicher Verkäufer mit Sitz im Ausland (häufig Litauen) in das Kaufvertragsformular eingetragen, wo hingegen der deutsche Händler vor Ort nur als Vermittler fungiert, jedenfalls dem Wortlaut der Verträge nach.
Zunächst birgt dies für den Käufer das Problem, dass er nach der Vertragslage seine Ansprüche wegen Mängel gegen eine nicht greifbare Person im Ausland richten müsste. Dabei ist häufig auch unbekannt, ob diese Person überhaupt real existiert oder zumindest im Ausland greifbar ist. Eine gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche ist zweifelhaft. Es stellen sich Probleme des Gerichtsstandes, des anwendbaren Rechts (deutsches oder ausländisches Kaufrecht?) und im Fall einer theoretischen Titulierung der Forderung ist auch die Zwangsvollstreckung im Ausland mit großen Unsicherheiten behaftet. Ob die angebliche Person im Ausland, so sie denn existiert, vollstreckbares Vermögen besitzt, ist eine weitere Unbekannte.
Auch der (angebliche) Vermittler kann jedoch haften, wenn er besonderes persönliches Vertrauen im Rahmen der Verkaufsabwicklung für sich in Anspruch genommen hat. Zunächst ist dazu erforderlich, dass der Vermittler den Verkaufsprozess alleine abgewickelt hat, ohne dass der Verkäufer beteiligt war. Das dürfte in nahezu allen bekannten Fällen zutreffen, weil der Verkäufer überhaupt nicht in Erscheinung tritt, außer durch Namensgebung im Kaufvertrag. Nach unserer Erfahrung finden sich diese Verkäufer oftmals auch nicht in den litauischen Fahrzeugpapieren.
Besonderes persönliches Vertrauen kann auch erweckt werden durch werbliche Aussagen des Vermittlers („wir verkaufen nur geprüfte Fahrzeuge mit neuem TÜV“ oder „12 Monate Gebrauchtwagengarantie„).
Auch kann der Vermittler für Aussagen im Internetinserat oder Kaufvertrag unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn er ohne nähere Prüfung beispielsweise behauptet, der Vorschaden sei „repariert“ oder den Unfallschaden als „kleinen Schaden“ bagatellisiert. Stellenweise finden sich auch Aussagen zur Qualität der Reparatur, die angreifbar sein können. Hier ist zu prüfen, ob der Vermittler sich diese Angaben zu eigen gemacht hat, oder aber darauf hingewiesen hat, dass er nur ungeprüfte Angaben des Verkäufers weitergibt. Nach Ansicht mancher Gericht treffen auch den Vermittler weitergehende eigene Prüfpflichten, vor allem wenn der Händler über eine eigene Werkstatt verfügt.
Aufklärungspflichten und Haftung des Händlers
Händler sind verpflichtet, den Käufer über alle wesentlichen Eigenschaften des Fahrzeugs zu informieren, insbesondere über dessen Unfallhistorie und Importstatus. Das Landgericht Koblenz hat in einem Urteil vom 16.05.2023 (Az.: 3 U 151/23) entschieden, dass einem Kläger Schadensersatz zusteht, weil der Händler ihn nicht über die komplexe Importgeschichte und die abweichenden Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs aufgeklärt hatte.
Das Gericht sah darin eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung und sprach dem Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 24.138,16 € zu. Dieser Fall verdeutlicht die erheblichen finanziellen Konsequenzen, die Händlern drohen, wenn sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen.
Haftung des Verkäufers wegen fehlerhafter Reparatur
Auch wenn der Käufer richtig und vollständig über die Unfallhistorie des Fahrzeugs aufgeklärt worden ist oder sogar einen entsprechenden Bericht von Carfax oder Bidfax vor dem Kauf eingesehen hat, kann es zur Haftung des Verkäufers für den verkauften US-Reimport kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Reparatur des Unfallschadens nicht fach-und sachgerecht durchgeführt worden ist. So können erhöhte Lackschichtendicken, erhöhte Spaltmaße, Rostansätze etc. vorhanden sein. Es können wie bereits erwähnt Airbags fehlen oder Sonderausstattung unter elektronischen Defekten leiden.
In all diesen Fällen kann der Käufer, wenn er Verbraucher ist, von dem Verkäufer Reparatur bzw. Nacherfüllung verlangen. Verweigert der Verkäufer die Reparatur, was aufgrund der enormen Kosten häufig der Fall sein wird, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.
Missbrauchspotenzial und Täuschungstaktiken
Das Geschäft mit US-Reimporten bietet zahlreiche Möglichkeiten für Missbrauch und Täuschung. Händler können versuchen, die problematische Historie eines Fahrzeugs zu verschleiern oder zu verharmlosen.
Verschleierung der Fahrzeughistorie
Eine häufige Taktik ist die unvollständige oder irreführende Darstellung der Fahrzeughistorie. Dabei werden schwerwiegende Unfallschäden bagatellisiert oder gänzlich verschwiegen. In einigen Fällen werden auch Dokumente manipuliert oder wichtige Informationen zurückgehalten.
Die Recherche der Fahrzeughistorie über die Fahrgestellnummer in US-Datenbanken kann für Käufer aufschlussreich sein, wird aber oft erst nach dem Kauf durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag bereits geschlossen, und der Käufer muss den oft schwierigen Weg des Nachweises einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung gehen.
Grenzüberschreitende Geschäftsmodelle zur Umgehung von Verbraucherschutz
Ein weiteres Missbrauchspotenzial liegt in der gezielten Nutzung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle, um Verbraucherschutzvorschriften zu umgehen. Indem Händler als bloße Vermittler auftreten und den eigentlichen Verkäufer im Ausland ansiedeln, versuchen sie, die strengeren deutschen Gewährleistungsvorschriften zu umgehen.
Diese Konstruktionen werden jedoch von deutschen Gerichten zunehmend kritisch gesehen und in vielen Fällen als Umgehungsversuche entlarvt. Das Urteil des Landgerichts Koblenz zeigt, dass Gerichte bereit sind, den Schutz der Verbraucher auch bei komplizierten grenzüberschreitenden Sachverhalten durchzusetzen.
Wasserschäden bei US-Reimporten und die Bedeutung von „Flood Maps“
Wasserschäden sind bei US-Reimporten ein zentrales Risiko, das häufig unterschätzt wird. Fahrzeuge, die in den USA durch Hochwasser oder Überschwemmungen beschädigt wurden, erhalten oft einen sogenannten Salvage Title oder werden als Total Loss eingestuft. Diese Einstufung kann sowohl auf Unfall- als auch auf Wetterschäden wie Wasserschäden zurückgehen.
Was sind „Flood Maps“ und wie werden sie genutzt?
Flood Maps (Flutkarten) sind in den USA ein wichtiges Instrument zur Risikobewertung. Sie zeigen, in welchen geografischen Gebieten das Risiko für Überschwemmungen besonders hoch ist. Für Fahrzeuge bedeutet das: Steht ein Auto in einer von einer Flut betroffenen Zone, ist die Wahrscheinlichkeit für Wasserschäden deutlich erhöht. Versicherungen, Behörden und auch private Käufer nutzen diese Karten, um das Risiko für Flutschäden zu bewerten und Schadensfälle nachzuvollziehen.
Technische und wirtschaftliche Folgen von Wasserschäden
Technische Schäden: Wasserschäden betreffen meist Motor, Elektronik, Bremsen und Innenraum. Selbst nach einer Reinigung bleiben oft langfristige Folgeschäden, die schwer zu beheben sind.
Wirtschaftliche Folgen: Fahrzeuge mit Wasserschaden werden in den USA meist deutlich unter Marktwert versteigert – mit Abschlägen von bis zu 40 % oder mehr. Sie sollten eigentlich nur als Ersatzteilspender dienen, werden aber häufig nach einer kosmetischen Reparatur weiterverkauft, auch international.
Wie werden Wasserschäden dokumentiert?
- Salvage Title: In den USA wird ein Fahrzeug nach einem Totalschaden – dazu zählen auch Flutschäden – offiziell umgetitelt. Der neue Titel weist explizit auf den Wasserschaden hin (z. B. „Flood Damage Vehicle“).
- Datenbanken & Carfax: Über Datenbanken wie Carfax, Bidfax oder staatliche Register kann die Historie eines Fahrzeugs nachvollzogen werden. Hier sind oft auch Flutschäden und die geografische Herkunft (z. B. aus Hochwassergebieten laut Flood Maps) vermerkt.
- Flood Damage Curves: In wissenschaftlichen Studien, etwa durch das US Army Corps of Engineers, werden sogenannte Schadenskurven („damage curves“) genutzt, um den wirtschaftlichen Schaden in Abhängigkeit von der Wasserhöhe zu berechnen. Diese Modelle berücksichtigen, wie tief das Auto im Wasser stand und wie hoch die Reparaturkosten im Verhältnis zum Fahrzeugwert sind.
Missbrauch und Täuschungspotenzial
- Verschleierung: Händler oder Vermittler versuchen, Wasserschäden zu vertuschen, indem sie Fahrzeuge reinigen und in Regionen mit geringem Flutrisiko weiterverkaufen.
- Gefahren: Superfizielles Aufbereiten entfernt keine Korrosion oder elektronische Schäden. Käufer stehen dann vor hohen Folgekosten und Sicherheitsrisiken.
- Rechtliche Risiken: Wird ein Wasserschaden verschwiegen, kann dies zu Rückabwicklung oder Schadensersatzansprüchen führen – insbesondere, wenn der Schaden nachweislich aus einer Flutregion stammt, was durch Flood Maps und Carfax-Berichte belegt werden kann.
- Vergleichen Sie Preise und Konditionen in verschiedenen Ländern.
- Informieren Sie sich über die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Steuervorteile.
- Prüfen Sie Garantie- und Gewährleistungsbedingungen kritisch.
- Achten Sie auf die Einhaltung technischer Anforderungen und Sicherheitsstandards.
- Berechnen Sie alle anfallenden Kosten, inklusive Transport und Anpassungen.
- Erkundigen Sie sich über den Verkäufer oder Händler, um Betrug zu vermeiden.
- Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt oder Sachverständigen hinzu.
- Fordern Sie einen Carfax-Bericht oder ähnliche Nachweise zur Fahrzeughistorie an.
- Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
- Klären Sie Käufer vollständig über die Fahrzeughistorie und Importgeschichte auf.
- Dokumentieren Sie schriftlich, welche Informationen dem Käufer vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt wurden.
- Verzichten Sie auf Vermittlerkonstruktionen, die darauf abzielen, Gewährleistungspflichten zu umgehen.
- Stellen Sie sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Komponenten ordnungsgemäß repariert wurden.
- Bieten Sie transparente Garantiebedingungen an, die dem erhöhten Risikoprofil der Fahrzeuge Rechnung tragen.
FAQ: US-Reimporte – Risiken, Rechtliches und Technik
Ein US-Reimport ist ein Fahrzeug, das ursprünglich für den US-Markt produziert oder dorthin exportiert wurde und nach einer Nutzungsphase wieder nach Deutschland gelangt.
Ein "salvage title" ist ein US-Eintrag, der signalisiert, dass das Fahrzeug einen wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden erlitten hat.
In den USA reicht oft ein Schaden ab 75 % des Fahrzeugwerts aus, in Deutschland sind es 130 % für einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Nach dem Kauf in den USA werden sie nach Osteuropa transportiert, dort günstig repariert und dann in Deutschland weiterverkauft.
Unvollständige Reparaturen, verschleierte Vorschäden und unsichere Technik sind häufige Risiken beim Kauf.
Mittels VIN über Dienste wie Carfax oder Bidfax lassen sich Historie, Schäden und Bilder des Fahrzeugs abrufen.
Weil sie stark beschädigt und oft nur oberflächlich repariert wurden – was den Preis senkt, aber Risiken birgt.
Defekte Elektronik, Airbag-Attrappen, fehlerhafte Sensorik und mangelhafte Reparaturen sind typisch.
Oft nicht. Prüfer haben mitunter nicht gründlich begutachtet. Das Gutachten allein reicht nicht als Qualitätsnachweis.
Hohe Reparaturkosten, geringer Wiederverkaufswert und teure Umrüstungen sind wirtschaftliche Risiken.
Ein Händler tritt nur als Vermittler auf, der Verkäufer sitzt im Ausland – das erschwert rechtliche Ansprüche erheblich.
Ja, wenn er das Geschäft vollständig abwickelt und Vertrauen beim Kunden aufgebaut hat.
Dann kann der Käufer den Vertrag anfechten oder rückabwickeln – es besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
Über Flood Maps und Carfax-Berichte – sie zeigen Herkunft und mögliche Flutregionen sowie Schäden an.
Reparatur, Rücktritt, Schadensersatz – bei Aufklärungspflichtverletzungen oder unsachgemäßer Reparatur stehen dem Käufer mehrere Rechte zu.