Einleitung: Das Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel – Verkauf im Kundenauftrag und Gewährleistung
Der Gebrauchtwagenhandel spielt in Deutschland eine zentrale Rolle im Automobilmarkt. Neben dem klassischen Kauf von Händlern gibt es eine besondere Verkaufsform: den Verkauf im Kundenauftrag. Hierbei bietet ein gewerblicher Händler das Fahrzeug einer Privatperson an, tritt aber nicht als dessen Verkäufer auf. Diese Konstruktion birgt rechtliche Fallstricke, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungspflicht. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt Risiken für Käufer und Händler auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen.
Warum werden Fahrzeuge im Kundenauftrag verkauft?
Der Verkauf im Kundenauftrag bietet sowohl für Verkäufer als auch für Käufer verschiedene Vorteile:
✅ Verkäuferseitige Vorteile:
- Ein einfacher, zeitsparender Verkauf ohne großen Aufwand.
- Möglichkeit, das alte Fahrzeug direkt bei einem Händler in Zahlung zu geben.
- Händler können durch Marktverhältnisse gezwungen sein, Fahrzeuge im Kundenauftrag zu übernehmen.
✅ Käuferseitige Vorteile:
- Oft günstigere Preise durch fehlende Gewährleistungspflicht des Händlers.
- Zugang zu einer breiten Auswahl von Gebrauchtwagen bei einem einzigen Anbieter.
- Möglichkeit zur fachkundigen Beratung durch den Händler.
✅ Händlerseitige Vorteile:
- Kein finanzielles Risiko durch Vorfinanzierung eines Gebrauchtwagenbestands.
- Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen wie Finanzierung oder TÜV-Abwicklung anzubieten.
- Rechtliche Möglichkeit, Fahrzeuge ohne eigene Gewährleistungspflicht zu verkaufen.
Ist der Verkauf im Kundenauftrag legal?
Grundsätzlich ist an diesem Verkaufsmodell im Kundenauftrag in rechtlicher Hinsicht nichts zu beanstanden. Bei seriösen Gebrauchtwagenhändlern findet sich meist der Zusatz »Verkauf im Auftrag« oder »im Kundenauftrag« bzw. ähnliche klarstellende Formulierungen bereits im Inserat, etwa auf Mobile oder AutoScout24 oder ähnlichen Verkaufsplattformen.
Grundlagen des Verkaufs im Kundenauftrag
Beim Verkauf im Kundenauftrag vermittelt ein Autohändler ein Fahrzeug für eine Privatperson. Dabei gibt es einige wesentliche Merkmale:
✅ Der Händler tritt nur als Vermittler, nicht als Verkäufer auf.
✅ Der Kaufvertrag wird direkt zwischen dem Vorbesitzer und dem Käufer geschlossen.
✅ Der Händler organisiert meist die Fahrzeugbesichtigung, den Kaufprozess und die Übergabe.
✅ Käufer profitieren von einer professionellen Abwicklung, jedoch mit dem Risiko eines eingeschränkten Gewährleistungsrechtsrechts.
Oft nutzen private Verkäufer diese Form, um den Verkaufsprozess zu vereinfachen. Händler können durch diese Praxis ihr Risiko minimieren, indem sie keine eigene Gewährleistung übernehmen und keine Fahrzeuge selbst ankaufen müssen.
Rechtliche Einordnung des Agenturgeschäfts
Der Verkauf im Kundenauftrag ist rechtlich vom klassischen Händlerverkauf zu unterscheiden. Grundlage ist eine Vermittlungsvereinbarung zwischen dem Händler und dem Privatverkäufer. Dabei gibt es folgende Abgrenzungen:
✅ Verkauf durch einen Händler: Der Händler ist Verkäufer und muss mindestens ein Jahr Gewährleistung gewähren.
✅ Verkauf durch eine Privatperson: Der Verkauf erfolgt direkt, die Gewährleistung kann vollständig ausgeschlossen werden.
✅ Agenturgeschäft: Der Händler tritt nur als Vermittler auf, ohne eigene Gewährleistungspflicht.
Ein falsches Vertragsmodell oder unzureichende Trennung kann dazu führen, dass ein Händler unbeabsichtigt als Verkäufer gilt und somit haftbar wird.
Gewährleistung beim Verkauf im Kundenauftrag
Die gesetzliche Gewährleistung ist im BGB geregelt und gilt primär für Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen. Beim Verkauf im Kundenauftrag besteht folgende Situation:
✅ Der Privatverkäufer kann die Gewährleistung vollständig ausschließen.
✅ Der Händler hat keine eigene Gewährleistungspflicht, wenn er nachweislich nur Vermittler ist.
✅ Eine Scheinvermittlung kann jedoch zur Haftung des Händlers führen.
Es ist daher entscheidend, dass die Vertragsgestaltung eindeutig ist und der Kaufvertrag ausdrücklich zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossen wird.
Wann kann ein Agenturverkauf zu beanstanden sein?
Problematisch wird diese Gestaltung allerdings dann, wenn der Verkauf im Kundenauftrag lediglich vorgetäuscht wird um die strengen Vorgaben des Verbraucherschutzrechts im Bereich des Verbrauchsgüterkauf zu umgehen. Insbesondere soll in solchen missbräuchlichen Konstellationen das gesetzliche Gewährleistungsrecht, was auch bei Gebrauchtwagen nur auf ein Jahr verkürzt werden kann, umgangen werden. Die strengen Vorgaben gelten nämlich nur, wenn ein Unternehmer an einen Verbraucher bzw. eine Privatperson veräußert. Wird jedoch vorgeschoben, dass die Veräußerung durch eine Privatperson geschieht, so kann auch die Gewährleistung grundsätzlich wirksam ausgeschlossen werden.
Liegt dann ein Sachmangel am Auto vor, stellt sich sofort die praktische Frage, ob ein Verbrauchergeschäft vorliegt und der Kunde Gewährleistungsansprüche hat, also etwa Nacherfüllung oder Nachbesserung verlangen kann.
Missbrauch des Agenturgeschäfts zur Umgehung der Gewährleistung
Einige Händler nutzen das Agenturmodell missbräuchlich, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Indizien für einen Missbrauch können sein:
✅ Vertragsgestaltung: Der Händler gibt vor, nur Vermittler zu sein, tritt jedoch bis zum letzten Moment wie ein Verkäufer auf. Erst im Vertrag taucht die Vermittlerstellung plötzlich auf.
✅ Werbung: Das Fahrzeug wird mit typischen Händlergarantien beworben.
✅ Zahlungsfluss: Der Käufer zahlt an den Händler, nicht an den Privatverkäufer.
✅ Wirtschaftlicher Verkäufer: Der Händler hat dem Verkäufer einen Mindestpreis garantiert und trägt daher das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts. Dies ist aber schwer zu beweisen.
✅ Verkäufer sitzt im Ausland: Es wird behauptet, dass der Verkäufer im Ausland sitzt bzw. eine ausländische Adresse des angeblichen Verkäufers angegeben.
Strohmann-Konstellationen im Agenturgeschäft
Eine Strohmann-Konstellation liegt vor, wenn ein Händler gezielt eine dritte Person – etwa einen Bekannten oder Mitarbeiter – als scheinbaren Verkäufer einsetzt, um die gesetzlichen Gewährleistungspflichten zu umgehen. Dabei bleibt der Händler in Wirklichkeit der wirtschaftliche Verkäufer. Typische Anzeichen für eine solche Konstruktion sind:
✅ Der „Privatverkäufer“ kann keine detaillierten Informationen zum Fahrzeug liefern.
✅ Der Händler wickelt die gesamte Kommunikation und Verkaufsabwicklung ab.
✅ Das Fahrzeug befindet sich auf dem Betriebsgelände des Händlers und wird dort besichtigt.
✅ Die Zahlung erfolgt an den Händler oder über dessen Konto.
✅ Im Kaufvertrag ist zwar eine Privatperson als Verkäufer eingetragen, aber der Händler stellt eine eigene Rechnung aus.
✅ Der angebliche Verkäufer ist der Geschäftsführer der Vermittlungsgesellschaft, der Ehepartner des Vermittlers oder ein Mitarbeiter
Gerichte sehen in solchen Fällen oft eine Umgehung der gesetzlichen Regelungen. Wird ein Händler als wirtschaftlicher Verkäufer identifiziert, haftet er auch für die gesetzliche Gewährleistung. Käufer sollten daher kritisch prüfen, mit wem sie tatsächlich den Vertrag abschließen.
Praxisbeispiele und Urteile
BGH, Urteil vom 26.01.2005 (VIII ZR 175/04)
Sachverhalt: Ein Autohändler bot ein Fahrzeug mit dem Zusatz „Verkauf im Kundenauftrag“ an. Nach dem Kauf stellte der Käufer erhebliche Mängel fest und forderte Nachbesserung. Der Händler berief sich darauf, lediglich Vermittler gewesen zu sein.
Begründung: Der BGH entschied, dass der Händler als Verkäufer gilt, wenn er wesentliche Verkaufsprozesse wie Vertragsgestaltung und Zahlungsabwicklung übernimmt. Dies führt zu einer eigenen Gewährleistungspflicht nach § 433 BGB.
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2004 (3 U 12/04)
Sachverhalt: Ein Käufer erwarb einen Gebrauchtwagen über einen Händler, der angab, lediglich zu vermitteln. Der Kaufvertrag nannte den privaten Vorbesitzer als Verkäufer. Nach Auftreten eines Mangels verlangte der Käufer Nachbesserung vom Händler.
Begründung: Das OLG Stuttgart stellte klar, dass eine klare und transparente Vertragsgestaltung notwendig ist. Fehlt eine deutliche Trennung, kann der Händler als Verkäufer eingestuft werden, was eine Gewährleistungspflicht nach §§ 437, 438 BGB auslöst.
LG Kiel, Urteil vom 10.12.2019 (12 O 156/19)
Sachverhalt: Ein Händler inserierte ein Fahrzeug unter seinem Namen, ließ den Kaufvertrag jedoch vom Vorbesitzer unterzeichnen. Nachträglich reklamierte der Käufer Mängel und forderte Nachbesserung.
Begründung: Das LG Kiel entschied, dass ein Händler, der die Verkaufsmodalitäten bestimmt, nicht durch bloße Vertragsgestaltung die Gewährleistung umgehen kann. Sobald er den Verkauf wie einen eigenen abwickelt, gilt er als Verkäufer (§ 475 BGB).
OLG Hamm, Urteil vom 16.03.2018 (28 U 232/17)
Sachverhalt: Ein Autohaus bewarb Fahrzeuge als „Verkauf im Kundenauftrag“, übernahm jedoch den gesamten Kaufprozess. Als der Käufer Mängel geltend machte, wollte das Autohaus eine Haftung vermeiden.
Begründung: Das OLG Hamm entschied, dass eine tatsächliche Einflussnahme auf den Kaufprozess maßgeblich ist. Sobald ein Händler den Verkauf maßgeblich bestimmt, wird er als Verkäufer angesehen und unterliegt der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (§ 434 BGB).
Handlungsempfehlungen für Käufer und Händler
Käufer sollten:
✅ Sich schriftlich bestätigen lassen, dass es sich tatsächlich um einen Verkauf durch den Händler selbst handelt.
✅ Nachfragen, ob der Händler Zahlungen abwickelt oder Garantieversprechen macht.
✅ Das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter prüfen lassen.
✅ Wenn behauptet wird, dass der eigentliche Verkäufer im Ausland sitzt, von dem Kauf Abstand nehmen.
Händler sollten:
✅Eine klare Trennung zwischen Vermittlung und Verkauf sicherstellen.
✅ Sicherstellen, dass Zahlungsflüsse direkt zwischen Käufer und Privatverkäufer abgewickelt werden.
✅ In Anzeigen und Verträgen unmissverständlich auf die Rolle als Vermittler hinweisen.
Vermittlerhaftung nach der c.i.c. – Die sogenannte „Sachwalterhaftung“
Unter bestimmten Umständen kann ein Händler als Vermittler für Schäden haften, wenn er seine Pflichten verletzt. Dies ergibt sich aus der culpa in contrahendo (c.i.c.), also der Haftung aus vorvertraglichem Schuldverhältnis. Die sogenannte Sachwalterhaftung betrifft Fälle, in denen der Vermittler eine besondere Vertrauensstellung innehat und für die Richtigkeit oder Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich gemacht werden kann.
Voraussetzungen der Sachwalterhaftung:
✅ Übernahme einer besonderen Vertrauensstellung: Der Vermittler tritt als Fachmann auf und übernimmt eine beratende oder absichernde Rolle für den Käufer.
✅ Beeinflussung der Kaufentscheidung: Der Käufer verlässt sich auf die Aussagen des Vermittlers hinsichtlich des Zustands oder der Eigenschaften des Fahrzeugs.
✅ Unrichtige oder unvollständige Informationen: Der Vermittler macht falsche Angaben über den Zustand des Fahrzeugs oder verschweigt Mängel, die ihm bekannt sind oder hätten bekannt sein müssen.
✅ Kausalität zwischen Falschinformation und Schaden: Der Käufer hätte das Fahrzeug ohne die fehlerhaften Angaben nicht oder zu anderen Bedingungen erworben.
✅ Verschulden des Vermittlers: Der Vermittler handelt fahrlässig oder vorsätzlich, indem er wesentliche Informationen nicht weitergibt.
Gerichte haben wiederholt entschieden, dass Vermittler, die eine Sachwalterstellung übernehmen, nicht von jeder Haftung befreit sind. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Händler ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft, dem Käufer aber wesentliche Mängel verschweigt oder den Kauf bewusst in eine Richtung lenkt, die für den Käufer nachteilig ist.
Ein Händler, der nicht nur vermittelt, sondern durch Werbung, Beratung oder Garantiezusagen Einfluss auf die Kaufentscheidung nimmt, kann somit aus c.i.c. haftbar gemacht werden. Käufer sollten daher genau prüfen, ob der Händler nur als Vermittler auftritt oder faktisch eine Verkäuferrolle übernimmt.
Fazit
Der Verkauf im Kundenauftrag ist eine weit verbreitete, aber rechtlich komplexe Verkaufsform. Händler müssen auf eine saubere Vertragsgestaltung achten, um nicht unbeabsichtigt haftbar zu werden. Käufer sollten skeptisch sein, wenn Händler sich als Vermittler bezeichnen, aber dennoch wesentliche Verkaufsprozesse steuern. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte genau prüfen, ob tatsächlich eine Vermittlung oder ein verdeckter Händlerverkauf vorliegt. Eine transparente Abwicklung schützt beide Parteien vor rechtlichen Fallstricken.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Verkauf im Kundenauftrag
Was bedeutet „Verkauf im Kundenauftrag“?
Der Verkauf im Kundenauftrag bedeutet, dass ein Händler ein Fahrzeug für eine Privatperson vermittelt, ohne selbst als Verkäufer aufzutreten.
Ist der Händler in diesem Fall von der Gewährleistungspflicht befreit?
Ja, sofern der Händler tatsächlich nur als Vermittler auftritt und der Vertrag direkt zwischen zwei Privatpersonen geschlossen wird.
Wie kann ein Käufer sicherstellen, dass es sich nicht um eine Scheinvermittlung handelt?
Indem er prüft, ob der Händler Zahlungen entgegennimmt oder Garantien gibt. Eine Prüfung des Kaufvertrags auf eine klare Verkäuferangabe ist ebenfalls ratsam.
Welche Vorteile hat der Verkauf im Kundenauftrag für den Verkäufer?
Der Privatverkäufer kann den Verkaufsprozess an einen Händler delegieren, ohne sich selbst um Inserate, Besichtigungen oder Preisverhandlungen kümmern zu müssen.
Welche Risiken gibt es für Käufer bei einem Verkauf im Kundenauftrag?
Käufer haben in der Regel keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler und sind auf Kulanz oder private Vereinbarungen mit dem Verkäufer angewiesen.
Kann der Händler bei einem Mangel dennoch haftbar gemacht werden?
Ja, falls das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Händler faktisch als Verkäufer auftritt, indem er z. B. den Kaufpreis entgegennimmt oder Garantien verspricht.
Wie unterscheidet sich der Verkauf im Kundenauftrag von einem klassischen Händlerverkauf?
Beim Händlerverkauf tritt der Händler als direkter Verkäufer auf und ist an die gesetzliche Gewährleistung gebunden. Beim Kundenauftrag ist er nur Vermittler.
Kann ein Käufer eine Garantie für das Fahrzeug erhalten?
Ja, manche Händler bieten gegen Aufpreis eine Garantieversicherung an, obwohl keine gesetzliche Gewährleistung besteht.
Was passiert, wenn der Händler als wirtschaftlicher Verkäufer eingestuft wird?
Dann ist er rechtlich zur Gewährleistung verpflichtet, auch wenn der Kaufvertrag eine Privatperson als Verkäufer ausweist.
Wie kann ein Verkäufer sicherstellen, dass er rechtlich nicht als Händler gilt?
Indem er nicht regelmäßig Fahrzeuge verkauft und sich nicht aktiv an der Verkaufsabwicklung beteiligt.
Sind Strohmann-Verkäufe legal?
Nein, wenn ein Händler eine dritte Person als Scheinhändler vorschiebt, um die Gewährleistung zu umgehen, kann dies als Rechtsverstoß gewertet werden.
Welche Indizien deuten auf einen missbräuchlichen Verkauf im Kundenauftrag hin?
Zum Beispiel, wenn der Händler das Fahrzeug lagert, Zahlungen entgegennimmt oder Garantien anbietet.
Wie können Käufer und Verkäufer sich vor rechtlichen Problemen schützen?
Durch eine klare vertragliche Regelung, die den tatsächlichen Verkäufer ausweist, und durch Prüfung der Verkaufsmodalitäten.
Was sagen Gerichte zu missbräuchlichen Verkaufspraktiken?
Gerichte stellen zunehmend fest, dass Händler, die sich nicht klar als Vermittler positionieren, als Verkäufer haften.
Was sollten Käufer beim Kauf eines Fahrzeugs im Kundenauftrag beachten?
Sie sollten prüfen, wer tatsächlich als Verkäufer auftritt, ob der Händler Zahlungen abwickelt und ob eine Garantie angeboten wird.