Unterschrift auf Bestellformular begründet noch keinen Autokaufvertrag
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 25.05.2022, Az. 4 O 51/21Im gewerblichen Fahrzeughandel wird häufig mit der so genannten "verbindlichen Bestellung" gearbeitet. Der Käufer unterzeichnet ein Bestellformular und in den Verkaufsbedingungen ist meist zu lesen, dass der Verkäufer diese Bestellung binnen einer bestimmten Frist ...