Unfallwagen gekauft: Rücktritt vom Kaufvertrag

Vorsicht beim Autokauf – gerade bei gebrauchten Pkws. Vorschäden werden unter anderem beim Privatverkauf von Fahrzeugen gerne verschwiegen. Wenn der frühere Unfallschaden dann doch auffällt, sollten Sie aktiv werden. Hier haben Sie in vielen Fällen etwa die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Auf dieser Seite erfahren Sie Einzelheiten zum Thema Rücktritt vom Kaufvertrag bei einem Unfallauto.


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    Unfallschäden nachträglich feststellen

    Wie können Unfallschäden nachträglich festgestellt werden?

    11.01.2022

    Es ist im Gebrauchtwagenhandel leider die Regel: Der Autokauf ist bereits Wochen oder Monate abgeschlossen und im Rahmen einer Reparatur wird in einer Fachwerkstatt festgestellt, dass der Gebrauchtwagen einen Vorschaden aufweist. Derartige Vorschäden begründen regelmäßig den Verdacht eines vorhergehenden Unfalls. Ein Unfallschaden mindert den Wert des Fahrzeugs erheblich, sodass der Kaufpreis oft ungerechtfertigt war.

    Häufige Anzeichen für einen Vorschaden finden sich gerade in der Qualität der Lackierung. So kommen etwa

    • Lacknasen,
    • Staubeinschlüsse,
    • Orangenhaut,
    • erhöhte Lackschichtendicken,
    • zu große Spaltmaße oder ein
    • frühzeitiger Rostansatz

    vor. Eine fachkundige Überprüfung durch einen Sachverständigen kann dadurch den Verdacht bestätigt, dass hier zu einem früheren Zeitpunkt nachlackiert wurde.

    Aufgrund der im Zuge der Nachlackierung auftretenden erhöhten Lackschichtendicke ist eine Diagnose eines Vorschadens im Regelfall einfach und kostengünstig zu erlangen. Die Lackschichtendicke lässt sich mit handelsüblichen Geräten schnell messen.


    Bagatellschaden oder Unfallwagen

    Was ist ein Bagatellschaden und wann liegt ein Unfall vor?

    11.01.2022

    Von besonderem Interesse ist natürlich die Frage, wann ein so genannter Bagatellschaden vorliegt und wann ein echter Unfallschaden.

    Die Rechtsprechung zu dieser Frage ist nicht einheitlich. Bisweilen wird versucht, den Begriff an Hand bestimmter Wertgrenzen festzumachen. Hier wird als Maßstab der Umfang der Reparaturkosten herangezogen. In der Rechtsprechung ist eine Bandbreite erkennbar von Reparaturkosten in Höhe von 800 – 1000 Euro. Unfallschäden, die sich mit einem geringeren Aufwand beseitigen lassen, können insoweit als bloße Bagatellschäden zu qualifizieren sein.

    Allerdings sind diese Wertgrenzen nicht schematisch und starr anzuwenden. Es kommt immer auch auf das konkrete Fahrzeug an. Bei bloßen kosmetischen Nachlackierungen bzw. sogenannten Schönheitsreparaturen kann selbstverständlich ein Unfall auch verneint werden. Denn dann fehlt es auch an einem plötzlich und unerwartet von außen eintretenden Ereignis. Legt der Besitzer besonderen Wert auf eine aufwendige und qualitativ hochwertige Beseitigung von bloßen Schönheitsmakeln am Fahrzeug, so wird hierdurch keine Unfallwageneigenschaft hervorgerufen. Hier soll letztlich nur der ästhetische Eindruck des Fahrzeugs verbessert werden.


    Unfallschaden nicht fachgerecht beseitigt

    Ansprüche bei nicht fachgerecht beseitigten Unfallschäden?

    11.01.2022

    Noch eine weitere Konstellation ist zu klären. In vielen Fällen kommt es vor, dass dem Käufer ein vorliegender Schaden offen gelegt wurde, dieser also das Fahrzeug in Kenntnis eines Vorschadens kauft.

    Später stellt sich dann heraus, dass der Unfallschaden dilettantisch bzw. nicht fachmännisch beseitigt worden ist. So treten erhöhte Lackschichtendicke auf, es finden sich Lacknasen, Staubeinschlüsse, Orangenhaut oder erhöhte Spaltmaße wieder. Häufig rosten solche Stellen vorschnell durch.

    Auch dann stellt sich die Frage, ob der Käufer hierauf gestützt Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen kann.

    Die Frage ist im Grundsatz zu bejahen. Ein nicht fachmännisch behobener Schaden stellt einen Sachmangel dar. Allerdings ist dieser Sachmangel in aller Regel technisch behebbar, wenn auch im Einzelfall die Beseitigung erhebliche Kosten verursachen kann (z. B. Neulackierung des Fahrzeugs). Der Käufer muss also dem Verkäufer diesen Mangel anzeigen und ihn zur Nacherfüllung auffordern. Hierzu gehört auch, das Fahrzeug dem Verkäufer gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Erst wenn der Verkäufer sich weigert, den nicht fachmännisch behobenen Unfallschaden fachmännisch instand zu setzen, kommt ein Rücktrittsrecht des Käufers in Betracht.


    Wenn Schäden bagatellisiert werden

    Was passiert, wenn ein Unfallschaden vom Verkäufer verharmlost, verniedlicht oder bagatellisiert wird?

    11.01.2022

    Ebenso ist der Fall der Bagatellisierung von Unfallschäden sehr häufig anzutreffen. Auch hier wird im Grundsatz ein Vorschaden dem Käufer offenbart. Allerdings werden Angaben gemacht, die dem Käufer suggerieren, dass der Unfallschaden nicht besonders erheblich war.

    So werden zum Beispiel wirtschaftliche Totalschäden, die später instandgesetzt worden sind, schlicht als »reparierter Vorschaden« oder Ähnliches dargestellt. Oftmals findet sich im Verkaufsgespräch auch die mündliche Aussage »kleiner Parkrempler«, wobei dann später herauskommt, dass komplette Fahrzeugseiten nachlackiert worden sind.

    Die Bagatellisierung von Unfallschäden führt ebenfalls zur Haftung des Verkäufers. Die Pflicht des Verkäufers, den Käufer über sämtliche wesentlichen Umstände zu informieren, umfasst auch die Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäß Information. Das heißt, das wahre Ausmaß eines Unfalls ist ungeschmälert zu offenbaren. Eine Verniedlichung verbietet sich daher.

    Auch hier handelt es sich in den meisten Fällen um einen unbehebbaren Sachmangel, weil die Kaufentscheidung des Käufers auch auf einer Bewertung des Ausmaßes des Unfalls fußt. Überdies ist in solchen Fällen eine arglistige Täuschung des Käufers nahe liegend, wenn dieser das vollständige Ausmaß der Vorbeschädigung nachweislich kannte.


    Frist für die Anfechtung des Kaufvertrags

    Wie lange habe ich Zeit, um bei einem verschwiegenem Unfallauto den Kaufvertrag anzufechten?

    11.01.2022

    Die Anfechtung ist bis zu 10 Jahre nach dem Autokauf möglich. Allerdings gilt es, eine weitere Frist zu beachten. Sobald Sie Kenntnis von der Täuschung erlangt haben – z.B. den Unfallschaden festgestellt haben – müssen Sie die Anfechtung binnen eines Jahres erklären.


    Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen

    Rechtslage bei verschwiegenen oder bagatellisierten Unfallwageneigenschaften

    11.01.2022

    Für den Fall der verschwiegenen oder bagatellisierten Unfallwageneigenschaft sowie auch für den Fall der fehlenden Angaben liegt wie bereits ausgeführt in den meisten Fällen ein unbehebbarer Sachmangel vor. Sollte es sich also nicht um einen Bagatellschaden im untersten Bereich handeln, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann kommt es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Verkäufer hat dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Käufer muss das Fahrzeug zurückgeben und sich gegebenenfalls eine zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs im Umfang der zurückgelegten Laufleistung anrechnen lassen.

    Doch Vorsicht: Das setzt voraus, dass die Gewährleistung für Sachmängel nicht wirksam ausgeschlossen wurde. Daher kann im Bereich des Privatverkaufs sowie auch beim Verkauf zwischen Unternehmern je nach Sachlage eine Haftung des Verkäufers trotzdem ausgeschlossen sein. Sollte die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen worden sein, bleibt dem Käufer noch die Möglichkeit, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dadurch wird der Kaufvertrag beseitigt und die ausgetauschten Leistungen, also der Kaufpreis und das gebrauchte Kfz müssen zurückgegeben werden.

    Fassen wir zusammen: Hat der Verkäufer einen Schaden vorsätzlich verschwiegen oder bewusst bagatellisiert, haftet er. Ganz gleich, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, oder nicht.

    Liegt lediglich ein nicht fachmännisch behobener Vorschaden vor, so ist dem Verkäufer zumindest im Fall des fehlenden Vorsatzes vor einem Rücktritt mindestens ein, meist sogar zwei Nacherfüllungsversuche einzuräumen. Sofern jedoch eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, ist auch hier die Anfechtung des Kaufvertrages möglich. Wir unterstützen Sie dabei – schnell, unkompliziert und durchsetzungsstark.

    Wir vertreten seit vielen Jahren Mandanten im Autokaufrecht, gerade auch bei Rücktritten von Kaufverträgen wegen verschwiegenen Unfallschäden. Nutzen Sie unserer Erfahrung, wir vertreten Sie mit Nachdruck und setzen Ihre Ansprüche durch.


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